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Stadtrat erhöht Schiffstandplatzgebühren

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich betreut und vermietet 2600 Schiffstandplätze. Einem Aufwand von 3 Millionen Franken stehen Einnahmen von 2,5 Millionen gegenüber. Der Stadtrat erhöht deshalb die Gebühren per 1. Januar 2016 um 25 Prozent.

8. Juli 2015

Der Stadtrat hat die Departemente angewiesen, den Kostendeckungsgrad der Gebühren zu überprüfen. Für Schiffstandplätze schreibt der Kanton in seiner Stationierungsverordnung (LS 747.4) kostendeckende Gebühren vor. Die Stadt Zürich hat die Gebühren für Schiffstandplätze letztmals am 24. November 1993 (AS 747.120) festgesetzt.

Die Stadt Zürich betreut und vermietet rund 2600 Schiffstandplätze. Bei den Schiffstandplätzen steht einem jährlichen Aufwand von etwa 3 Millionen Franken ein Ertrag von 2,5 Millionen Franken gegenüber. Die städtischen Gebühren sollen deshalb für den grössten Teil der Schiffstandplätze um 25 Prozent angehoben werden. Damit werden die Schiffstandplatzgebühren nahezu kostendeckend.

Bei den sogenannten Trocken- und Gestellplätzen wird auf eine Erhöhung der Gebühren verzichtet, weil für diese Plätze ausserhalb des Gewässers im Vergleich zu den umliegenden Seegemeinden der Tarif bereits hoch liegt. Zudem werden die Trocken- und Gestellplätze zu einem grossen Teil von jüngeren Personen genutzt, so dass sich der Verzicht auch aufgrund der Juniorenförderung im Segelsport rechtfertigt.

Die Stadt Zürich erwirtschaftet mit den erhöhten Gebühren keinen Gewinn. Die Änderung gilt ab dem 1. Januar 2016.

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