Stadtrat lehnt Volksinitiative «Faires Wahlrecht für Züri – jede Stimme zählt!» ab
Medienmitteilung
Die Volksinitiative «Faires Wahlrecht für Züri – jede Stimme zählt!» verlangt, bei den Gemeinderatswahlen die geltende 5%-Hürde abzuschaffen. Der Stadtrat lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Das 5%-Quorum stellt sicher, dass die im Gemeinderat vertretenen politischen Kräfte über einen gewissen Rückhalt bei den Wählenden verfügen und es zu keiner Zersplitterung des Parlaments kommen kann. Als Nächstes beschäftigt sich der Gemeinderat mit der Volksinitiative.
19. August 2015
Das überparteiliche Initiativkomitee «Faires Wahlrecht für Züri» hat seine Initiative im November 2014 mit 3150 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Volksinitiative betrifft das Wahlverfahren für den Gemeinderat. Die Gemeindeordnung der Stadt Zürich sieht heute vor, dass eine Partei oder Gruppierung nur dann in den Gemeinderat einziehen kann, wenn sie wenigstens in einem Wahlkreis 5 Prozent aller Stimmen erhält und damit das sogenannte Quorum erreicht. Die Volksinitiative möchte, dass dieses Quorum ersatzlos aufgehoben wird.
Der Stadtrat lehnt die Initiative ab und verzichtet auf einen Gegenvorschlag. Die 5%-Hürde stellt sicher, dass nur politische Parteien und Gruppierungen im Gemeinderat vertreten sind, die mindestens in einem der neun Wahlkreise über einen gewissen Rückhalt bei den Wählerinnen und Wählern verfügen. Bei einer Abschaffung des Quorums besteht die Gefahr einer Zersplitterung des Parlaments durch Klein- oder Kleinstgruppierungen, die ohne Fraktionsstärke nicht am parlamentarischen Vorbereitungs- und Meinungsbildungsprozess teilnehmen können. Dies könnte den Parlamentsbetrieb verkomplizieren und entsprechend schwerfälliger gestalten. Nach Ansicht des Stadtrats überwiegen die Vorteile des geltenden Wahlverfahrens mit 5%-Hürde gegenüber der Forderung der Volksinitiative deutlich. Es besteht kein Anpassungsbedarf.
Das 5%-Quorum wurde bei den Gemeinderatswahlen 2006, 2010 und 2014 angewendet. Seit 2007 hat sich auch auf kantonaler Ebene bei der Wahl des Kantonsparlaments ein vergleichbares Wahlverfahren etabliert. Im Jahr 2011 konnten sich die Stadtzürcher Stimmberechtigten erneut zum Verfahren äussern und lehnten eine Einzelinitiative, die die Herabsetzung dieses Quorums von 5 auf 2 Prozent forderte, mit 64,9 Prozent Nein-Stimmen klar ab. Auch das Bundesgericht äusserte sich wiederholt zur Rechtsmässigkeit von Sperrklauseln. Es erachtet ein Quorum von maximal 10 Prozent grundsätzlich als rechtmässig, da es nicht im Widerspruch zur Bundesverfassung stehe – weder hinsichtlich der Rechtsgleichheit oder der Gewährleistung der politischen Rechte noch des Willkürverbots.
Nach dem Stadtrat wird sich nun der Gemeinderat mit der Volksinitiative beschäftigen. Anschliessend wird das Anliegen den Stimmberechtigten unterbreitet.