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Stadtrat schafft Grundlage für attraktivere Arbeitsbedingungen in den Stadtspitälern Waid und Triemli

Medienmitteilung

Der Stadtrat plant die Anpassung des städtischen Kaderärztinnen und -ärztereglements (KAR). Mit der Einführung einer wöchentlichen Sollarbeitszeit von fünfzig Stunden, der Verbesserung der Ruhezeitvorschriften und Pikettregelungen gibt der Stadtrat eine moderne und flexible Antwort auf eine Gemeinderatsmotion aus dem Jahr 2004. Die Überarbeitung des KAR basiert auf Eckwerten, die zusammen mit den Oberärztinnen und Oberärzten der Stadtspitäler Triemli und Waid sowie dem Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) erarbeitet wurden. Die gemeinsame Lösung stärkt die Position der Stadtspitäler auf dem Gesundheitsfachkräftemarkt.

23. September 2015

National herrscht ein Mangel vor allem an hochqualifiziertem Personal. Gleichzeitig haben die Stadtspitäler als Arbeitgeberinnen in Bezug auf die Arbeitszeit im nationalen Vergleich an Attraktivität verloren. Um sich auf dem Arbeitsmarkt weiterhin gut positionieren zu können, schlägt der Stadtrat vor, die Arbeitsbedingungen für die Oberärztinnen und Oberärzte anzupassen.

Keine Unterstellung unter das eidgenössische Arbeitsgesetz

Im Juli 2014 reichte der VSAO beim Stadtrat eine Petition ein, in der dieser aufgefordert wurde, die Forderungen aus der Gemeinderatsmotion 2004/442 zu erfüllen. Diese verlangt, dass alle Angestellten in den städtischen Kliniken und Spitälern sinngemäss dem Arbeitsgesetz (ArG) unterstellt werden. Entsprechende Vorlagen des Stadtrats wurden sowohl 2008 als auch 2012 vom Gemeinderat zurückgewiesen, weil dieser zentrale Punkte der Motion als nicht erfüllt sah. Stadträtin Claudia Nielsen suchte nun mit dem VSAO das Gespräch und schlug vor, direkt mit den Betroffenen eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Eine schriftliche Befragung unter allen Oberärztinnen und -ärzten der Stadtspitäler sowie diverse Workshops haben gezeigt, dass diese keine starre Unterstellung unter das eidgenössische Arbeitsgesetz möchten. Es wurden gemeinsame Eckwerte entwickelt, entlang derer das Kaderärztinnen- und -ärztereglement revidiert werden soll. Der Stadtrat ist überzeugt, dass die gemeinsam erarbeitete Lösung eine adäquate Antwort auf die Motion darstellt und die Position der Stadtspitäler auf dem Gesundheitsfachkräftemarkt stärkt.

Neue Sollarbeitszeit und weiterhin hohe Flexibilität

In den Stadtspitälern Triemli und Waid sollen für alle Oberärztinnen und Oberärzte neu eine wöchentliche Sollarbeitszeit von fünfzig Stunden sowie eine Höchstarbeitszeit von 55 Stunden pro Woche gelten. Damit verfügen die Stadtspitäler über Arbeitszeiten, die mit dem Arbeitsgesetz vergleichbar sind. Gleichzeitig wird die von den Oberärztinnen und Oberärzten geschätzte Flexibilität der städtischen Regelung beibehalten, da die Stundenzahlen quartalsweise abgerechnet werden und damit eine planerische Flexibilität möglich ist. Anstelle der heutigen Ruhetagsregelung sollen neu die maximale Anzahl geleisteter Dienste am Stück sowie die maximale Schichtdauer verkürzt werden. Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit dieser Anpassung die Grundlage für weiterhin attraktive Arbeitsbedingungen gelegt wird. Gleichzeitig verweist er auf die hierfür aufzuwendenden Kosten im Umfang von jährlich rund 5 Millionen Franken.

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