Weiterer Schritt Richtung Neubau des Tanzhauses
Medienmitteilung
In der zweiten Jahreshälfte 2018 soll das Tanzhaus Zürich den Ersatzneubau an der Wasserwerkstrasse beziehen können. Für den Wiederaufbau nach dem Brandfall und den Übertrag ins Verwaltungsvermögen beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat insgesamt 15,126 Millionen Franken. Der Nettokredit für den Ersatzneubau beträgt 10,898 Millionen Franken.
21. Oktober 2015,13.28 Uhr
Das Tanzhaus Zürich ist die einzige Produktionsstätte für zeitgenössischen Tanz in der Deutschschweiz und eines der wichtigsten Zentren für das zeitgenössische Tanzschaffen in der Schweiz. Im Oktober 2012 wurde das städtische Gebäude an der Wasserwerkstrasse 127a, das vom Tanzhaus Zürich und von der Schweizerischen Textilfachschule (STF) genutzt wurde, durch einen Brand weitgehend zerstört. Gemäss Stadtrat soll die Liegenschaft wieder aufgebaut werden. Im August 2014 wurde der Sieger aus dem Architekturwettbewerb erkoren.
Da die STF ihren Standort an der Wasserwerkstrasse mittlerweile aufgegeben hat, können die Räume im Ersatzneubau ausschliesslich dem Tanzhaus zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug tritt das Tanzhaus seine Nutzungen in der gegenüberliegenden Liegenschaft Wasserwerkstrasse 129 ab ‒ mit Ausnahme der grossen Bühne und deren Nebenräume. Die Angebote mit Publikumsverkehr können so unter einem Dach konzentriert werden, was eine grosse betriebliche Chance darstellt.
Ersatzneubau mit öffentlichem Aussenraum
Der Ersatzneubau besteht aus zwei Trakten, in deren Zentrum der Erschliessungsbereich liegt: Im westlichen Trakt sind Proberäume, Garderoben und Büros untergebracht. Im Ostflügel befindet sich die Hauptbühne. Entlang der Limmat ist das Foyer angelegt. Der Ersatzneubau behebt frühere Mängel wie zu kleiner Publikumsbereich, fehlender Begegnungsort oder schwieriger Saalzugang und schafft einen öffentlich zugänglichen Aussenraum. Über eine Aussentreppe entsteht eine direkte Verbindung zum Kloster-Fahr-Weg.
Die Wiederaufbaukosten inklusive Reserven betragen 14,398 Millionen Franken. Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich hat eine Versicherungssumme von 3,5 Millionen Franken zugesichert. Für die Erstellung des Ersatzneubaus ist somit ein Nettokredit von 10,898 Millionen Franken erforderlich. Aufgrund der langfristigen Nutzung durch die öffentliche Hand werden das Gebäude an der Wasserwerkstrasse 127a und die vom Tanzhaus belegten Flächen an der Wasserwerkstrasse 129 zudem vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen übertragen. Der entsprechende Buchwert beträgt 4,228 Millionen Franken. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat deshalb Ausgaben von insgesamt 15,126 Millionen Franken.
Die Zustimmung des Gemeinderats vorausgesetzt, werden die Bauarbeiten zwischen Herbst 2016 und Mitte 2018 ausgeführt. Um den Fortgang der Planungsarbeiten zu sichern, hat der Stadtrat den Projektierungskredit in eigener Kompetenz um 255 000 Franken auf 1,6 Millionen Franken erhöht.