Neue Gebührenordnung für die Benützung städtischer Schulanlagen
Medienmitteilung
Die über 20 Jahre alte Gebührenordnung für die Benützung von städtischen Schulanlagen ist revidiert worden. Der Stadtrat hat dem Neuerlass der Verordnung der Gebühren zugestimmt.
21. Oktober 2015
Die aus dem Jahr 1992 stammende Gebührenordnung genügt der Forderung nach Vereinheitlichung der Gebührensätze (GR Nr. 2013/327) für die Nutzung von Schul- und Sportanlagen nicht. Die erforderlichen Änderungen im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Tarife für Schul- und Sportanlagen haben eine Totalrevision der Gebührenordnung notwendig gemacht. Der Stadtrat hat nun die revidierte Gebührenordnung verabschiedet.
Städtische Schulen, Altersturnen, kulturelle oder gemeinnützige Aktivitäten von Jugendgruppen bleiben für Gesuchstellende aus der Stadt Zürich weiterhin kostenlos. Für Sportvereine aus der Stadt Zürich steigen die Tarife leicht an. Neu unterscheidet die Gebührenstruktur zwischen Bewilligungen zu kommerziellen Zwecken, Bewilligungen an auswärtige Gesuchstellende sowie Sportkursen mit Verrechnung separater Kursgebühren.
Die neuen Tarife treten per Schuljahr 2016/2017 in Kraft. Letztmalig wurden die Gebühren für die Benützung städtischer Schul- und Sportanlagen am 1. Januar 2004 angepasst.