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Neue Gebühren für Lebensmittelkontrollen

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat beschlossen, die Gebühren für Dienstleistungen des Lebensmittel- Inspektorats per 1. Januar 2016 dem neuen Kontrollsystem anzupassen. Damit wird den längeren Kontrollintervallen Rechnung getragen.

4. November 2015

Auf den 1. Januar 2015 hat der Bund ein neues Berechnungssystem für die Kontrollintervalle in den Betrieben in Kraft gesetzt. Danach werden Betriebe statt einmal pro Jahr durchschnittlich alle zwei bis vier Jahre kontrolliert. Da die Betriebe seltener besucht werden, sind die Kontrollen umfassender und somit der Zeitaufwand pro Kontrolle grösser. Die erhöhten Gebühren fangen diesen Mehraufwand auf und tragen dem Verursacherprinzip Rechnung. Für Betriebe, die zu keiner Beanstandung Anlass geben, ist die Kontrolle nach wie vor kostenfrei.

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