Tagblatt-Vertrag: Einjährige Verlängerung notwendig
Medienmitteilung
Der Entwurf der Verordnung zum neuen kantonalen Gemeindegesetz sieht Bestimmungen für amtliche Mitteilungen der Gemeinden vor. Er befindet sich zurzeit in Vernehmlassung. Die für dieses Jahr geplante Submission für das städtische Amtsblatt wird verschoben, bis der Inhalt der Verordnung festgelegt ist. Der Vertrag mit dem Tagblatt der Stadt Zürich wird deshalb um ein weiteres Jahr bis Ende 2017 verlängert.
11. November 2015
Am 8. Januar 2014 beschloss der Stadtrat, dass aufgrund der aktuell gültigen submissionsrechtlichen Bestimmungen eine grundsätzliche Überprüfung der Publikation amtlicher Mitteilungen vorgenommen werden müsse (vgl. Medienmitteilung). Der seit dreissig Jahren bestehende Tagblattvertrag wurde deshalb per Ende 2016 gekündigt. Per 2017 hätte ein neuer Vertrag in Kraft treten sollen, nachdem eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt und der Auftrag neu vergeben worden wäre.
Inzwischen hat der Kantonsrat im April 2015 eine Totalrevision des Gemeindegesetzes verabschiedet. Der Regierungsrat hat in der Folge einen Entwurf einer Verordnung dazu erarbeitet und diesen im August in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf beinhaltet verbindliche Bestimmungen zur Publikation amtlicher Mitteilungen auf Gemeindeebene.
Der Stadtrat erachtet es nicht als sinnvoll, die Ausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt durchzuführen. Für eine Ausschreibung müssen die Rahmenbedingungen klar sein. Es wird deshalb abgewartet, bis der definitive Inhalt der Verordnung des Regierungsrats zum neuen Gemeindegesetz verabschiedet und vom Kantonsrat genehmigt ist. Aus diesem Grund hat der Stadtrat den bestehenden Vertrag mit dem Tagblatt als städtisches Amtsblatt um ein Jahr bis 31. Dezember 2017 verlängert.