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Keine städtischen Abstimmungsvorlagen am 28. Februar 2016

Medienmitteilung

2. Dezember 2015

Der Stadtrat hat beschlossen, den Stimmberechtigten am 28. Februar 2016 keine kommunalen Abstimmungsvorlagen zu unterbreiten. Auf eidgenössischer und auf kantonaler Ebene wird jedoch über je vier Vorlagen abgestimmt.

In 26 der 33 evangelisch-reformierten Kirchgemeinden finden in der Stadt Zürich zudem Bestätigungswahlen von Pfarrerinnen und Pfarrern statt.

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