Parkhaus Hardau: Bundesgericht hebt Urteil vom Obergericht des Kantons Zürich auf
Medienmitteilung
Die Stadt Zürich hatte gegen ein Urteil des Obergerichts vom 27. Februar 2015 Beschwerde erhoben. Es geht dabei um Werklohnforderungen der Implenia Schweiz AG betreffend Bauprojekt Parkhaus Hardau in der Höhe von rund 250 000 Franken. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde gutgeheissen und das Urteil aufgehoben.
3. Dezember 2015
Die Stadt Zürich hatte im Verfahren vorgebracht, dass ein allfälliger Anspruch der Implenia Schweiz AG aus dem Projekt Parkhaus Hardau mit Gegenforderungen der Stadt Zürich aus dem Projekt Stadion Letzigrund zu verrechnen sei. Sowohl das Bezirksgericht Zürich als auch das Obergericht des Kantons Zürich hatten diese Verrechnungseinrede der Stadt Zürich nicht zugelassen und daher die Ansprüche der Stadt Zürich nicht beurteilt. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass das Obergericht die entsprechenden Verrechnungsforderungen der Stadt Zürich materiell prüfen und darüber urteilen müsse.
Die Stadt Zürich nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass das Bundesgericht in dieser für die Stadt Zürich wichtigen und grundsätzlichen rechtlichen Frage die Auffassung der Stadt Zürich gestützt hat.