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Verzicht auf Unterschutzstellung der Liegenschaft Mythenquai 20–28

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat am 18. Mai 2016 beschlossen, auf eine Unterschutzstellung der in den 1980er-Jahren erstellten Liegenschaft Mythenquai 20–28 zu verzichten und sie aus dem Inventar zu entlassen. Der Entscheid ebnet den Weg für einen Ersatzneubau durch die Eigentümerin Swiss Re.

1. Juni 2016

Der massive Bau am unteren Seebecken ist zwar Teil eines schutzwürdigen Ortsbilds. Jedoch handelt es sich beim heutigen Gebäude nur um eine zwischen 1982 und 1986 erstellte Rekonstruktion, die auf den ursprünglichen Bau des Architekten Arminio Cristofari (1925–1927) zurückgeht.

Im Rahmen einer Testplanung hat die die Eigentümerin Swiss Re in Zusammenarbeit mit dem Amt für Städtebau mögliche Strategien für die zukünftige Nutzung des Gebäudes geprüft. In diesem Zusammenhang hat die Denkmalpflege der Stadt Zürich die Schutzwürdigkeit des Gebäudes abgeklärt. Die Denkmalpflegekommission kam dabei zum Schluss, dass der Verzicht auf eine Unterschutzstellung und eine Inventarentlassung im vorliegenden Fall gerechtfertigt sei, da das Gebäude die Kriterien eines historischen Zeugen nicht erfülle.

Der Entscheid des Stadtrats am 18. Mai 2016 ebnet den Weg für die aus der Testplanung hervorgegangene Variante eines Ersatzneubaus mit privatem Gestaltungsplan.

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