Pensionskasse: Änderung der Beitragsaufteilung ab 2017
Medienmitteilung
Antrag an den Gemeinderat
Der Stadtrat und der Stiftungsrat der Pensionskasse beantragen dem Gemeinderat eine Änderung der Beitragsaufteilung bei den Spar- und Risikobeiträgen an die Pensionskasse. Der Anteil der Stadt Zürich soll per 1. Januar 2017 von 62 auf 60 Prozent gesenkt werden. Damit können die jährlich wiederkehrenden Ausgaben um mehr als 6 Millionen Franken reduziert werden.
8. Juni 2016
Seit dem 1. Januar 2016 erhebt die Pensionskasse zur Sicherung ihrer überdurchschnittlichen Leistungen höhere Sparbeiträge, was für die Stadt mit jährlichen Mehrkosten von rund 9 Millionen Franken verbunden ist. Ein Teil dieser Mehrkosten soll künftig mittels einer Änderung der Aufteilung bei den Spar- und Risikobeiträgen an die Pensionskasse kompensiert werden. Mit der vom Stadtrat bereits im Januar 2015 in Aussicht gestellten Änderung könnten die Ausgaben der Stadt bei den Spar- und Risikobeiträgen an die Pensionskasse jährlich wiederkehrend um mehr als 6 Millionen Franken reduziert werden. Die vorgeschlagene Änderung des Personalrechts sieht vor, dass der Anteil der Stadt von 62 auf 60 Prozent reduziert wird. Damit liegt der Arbeitgeberanteil immer noch über dem schweizerischen Durchschnitt und wäre gleich hoch wie beim Kanton Zürich. Das Bundesrecht schreibt einen Arbeitgeberanteil von mindestens 50 Prozent vor. Für die Mitarbeitenden bedeutet die neue Beitragsaufteilung etwas höhere Lohnabzüge für Arbeitnehmerbeiträge.
Dem Stadtrat sind gute Anstellungsbedingen für das Personal wichtig. Gleichwohl sollen auch die Angestellten einen Beitrag zur finanzpolitischen Zielerreichung leisten. Dies stellt insbesondere angesichts der stetig wachsenden Bevölkerung und den damit verbundenen Mehrausgaben sowie einer ungewissen konjunkturellen Entwicklung eine grosse Herausforderung dar.
Vernehmlassung: stadtinterner Konsens
In der Vernehmlassung bestand seitens der stadtinternen Stellen im Allgemeinen ein Konsens darüber, dass sich das Personal den Sparbemühungen des Stadtrats nicht entziehen kann, während die Personalverbände die Änderung grundsätzlich ablehnten. Der Stiftungsrat der Pensionskasse, in dem die Sozialpartner paritätisch vertreten sind, sprach sich mit knapper Mehrheit für die vom Stadtrat vorgeschlagene Änderung aus.
Weitere Anpassungen in Vorbereitung
Der Stadtrat hat zudem die Eckwerte für seinen Antrag an den Gemeinderat zur zukünftigen Ausgestaltung des Überbrückungszuschusses bei fehlender AHV-Rente sowie für die Vernehmlassungsvorlage zu den Massnahmen bei einer allfälligen Unterdeckung der Pensionskasse festgelegt. Die Details hierzu sind noch in Bearbeitung.
Heute trägt die Stadt generell 62 Prozent der Kosten von Überbrückungszuschüssen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung plant der Stadtrat eine Anpassung. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage soll indes eine moderatere Regelung mit einer Besserstellung bei Rücktritten im Alter von 60 und 61 Jahren zur Anwendung gelangen. Die Arbeitgeberbeiträge sollen nach Rücktrittsalter zwischen 70 Prozent (Alter 64) und 30 Prozent (Alter 60) abgestuft werden.
In Bezug auf die Finanzierung einer allfälligen Unterdeckung der Pensionskasse soll gemäss der Vorlage, die der Stadtrat bald in die Vernehmlassung geben wird, die Kostenverteilung grundsätzlich wie bei den Spar- und Risikobeiträgen erfolgen (neu 60/40 Prozent). Sollte die Stadt jedoch über kein Eigenkapital mehr verfügen, ist eine Aufteilung von 50/50 Prozent für die Stadt und die Angestellten vorgesehen.
Pensionskasse trägt weiterhin zur Arbeitgeberattraktivität der Stadt Zürich bei
Die von den Angestellten zu leistenden höheren Sparbeiträge werden vollumfänglich ihrem individuellen Vorsorgekonto gutgeschrieben und tragen dazu bei, dass das Leistungsziel der Pensionskasse trotz sinkender Umwandlungssätze aufgrund der höheren Lebenserwartung im Wesentlichen erhalten werden kann. Die Pensionskasse Stadt Zürich mit ihren überdurchschnittlichen Leistungen, die weit über dem BVG-Minimum liegen, trägt weiterhin massgeblich zur Arbeitgeberattraktivität der Stadt Zürich bei.