Mobile Menu

Navigation

Meta Navigation

Hilfsnavigation

Global Navigation

Villa Winkelwiese: Baurechtsnehmer verzichtet

Medienmitteilung

Vorzeitiger Heimfall des Baurechts

Da sich der Lebensmittelpunkt von Baurechtsnehmer Frank Binder aus beruflichen Gründen ins Ausland verlagert, verzichtet dieser auf die Erstellung des Wohnhauses auf dem Grundstück der Villa Winkelwiese 10. Damit kommt es zum vorzeitigen Heimfall der Liegenschaft an die Stadt. Diese prüft nun mögliche Nutzungen für das Grundstück.

16. Juni 2016

2008 bewilligten die Stimmberechtigten in einer Referendums-Abstimmung die Abgabe des Grundstücks mit der bestehenden Villa Winkelwiese 10 im Baurecht an Frank Binder. Dieser plante einen Neubau. Nachdem Binder 2010 das Baugesuch eingereicht hatte, wurde das Verfahren vorerst sistiert, um den Umfang der Unterschutzstellung des Gartens zu klären. 2012 erteilte die Stadt die Baubewilligung für das Projekt des renommierten Architekturbüros Miller & Maranta, das als Sieger aus einem Studienauftragsverfahren hervorgegangen war. Gegen die Baubewilligung wurden Rekurse erhoben, die das Bundesgericht im Mai 2014 abwies. Im September des gleichen Jahres wurde der Baurechtsvertrag ins Grundbuch eingetragen, worauf die Stadt den Baurechtszins von 210 000 Franken im Jahr erhielt.

Gemäss Baurechtsvertrag hätte Frank Binder spätestens ein Jahr danach mit dem Neubau beginnen müssen. Vor Ablauf der Frist im September 2015 hat Finanzvorstand Daniel Leupi vom Baurechtsnehmer einen verbindlichen Terminplan eingefordert. Darauf hat Binder die Stadt um einen Aufschub gebeten, um Projektanpassungen vornehmen zu können. Diesem Gesuch gab der Finanzvorstand statt und verlängerte Anfang November 2015 die Frist für den Baubeginn bis Ende Juli 2016.

Keine Nutzung als Zweitwohnsitz und kein Weiterverkauf des Baurechts

Nun zeigt sich, dass sich der Lebensmittelpunkt von Frank Binder, der seit 1981 in der Stadt Zürich wohnt, im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit ins Ausland verlagern wird. Der Baurechtsnehmer schlug deshalb dem Finanzvorstand vor Ablauf der verlängerten Frist vor, vom Vertrag zurückzutreten, und teilte ihm mit, auf die Erstellung der Villa zu verzichten, da eine Nutzung der Villa Winkelwiese als Zweitwohnsitz wohl nicht im Sinne der Stadt liege. Damit kommt es zum vertraglich vorgesehenen vorzeitigen Heimfall des Baurechts. Die Stadt kann somit wieder selber über die Verwendung des Grundstücks disponieren. Die abgeschlossene Vereinbarung zwischen Frank Binder und der Stadt sieht vor:

  • Die Stadt erstattet dem Baurechtsnehmer die Entschädigung von 4,5 Millionen Franken zurück, die dieser bei der Baurechtseinräumung für die auf dem Grundstück stehenden Gebäude (Villa und Gartenhaus) bezahlt hatte.
  • Frank Binder entschädigt die Stadt mit 250 000 Franken und trägt die Handänderungskosten.
  • Die bis zum 30. Juni 2016 geleisteten Baurechtszinse in der Höhe von gut 400 000 Franken verbleiben der Stadt.

Befristete Mietverhältnisse werden vorläufig weitergeführt

Die Stadt prüft nun mögliche Nutzungen für das Grundstück. Die bestehende Villa Winkelwiese ist nicht im Inventar der schützenswerten Bauten aufgeführt und kann, wie das der Baurechtsnehmer geplant hatte, durch einen Neubau ersetzt werden. Hingegen sind das Gartenhaus und grosse Teile des Gartens geschützt. Für die Bewohnenden der Villa und des Gartenhauses bedeutet der Heimfall des Baurechts, dass die befristeten Mietverhältnisse vorläufig weitergeführt werden.

Weitere Informationen