Zürich droht hohe Belastung durch die Sparmassnahmen des Kantons
Medienmitteilung
Antwort des Stadtrats auf Schriftliche Anfrage
Der Stadtrat rechnet damit, dass das kantonale Sparprogramm «Leistungsüberprüfung 2016» (Lü16) die Stadt Zürich im Jahr 2019 mit 56 bis 75 Millionen Franken belasten wird. Nach aktueller Abschätzung werden die Gemeinden und namentlich die Stadt viel stärker belastet als vom Regierungsrat deklariert. Dies geht aus der Antwort des Stadtrats auf eine Schriftliche Anfrage des Gemeinderats (GR Nr. 2016/148) hervor.
31. August 2016
Mit dem Sparprogramm «Leistungsüberprüfung 2016» (Lü16) plant der Kanton in den Jahren 2017 bis 2019 gesamthaft eine Ergebnisverbesserung von 1,8 Milliarden Franken, um den mittelfristigen Ausgleich zu erreichen. Insgesamt hat der Regierungsrat 125 Massnahmen festgelegt. Der Stadtrat schätzt, dass Lü16 das Rechnungsergebnis der Stadt Zürich im Zeitraum 2017 bis 2019 unter Berücksichtigung der direkten und indirekten Massnahmen um 70 bis 110 Millionen Franken und bei voller Wirkung der Massnahmen im Jahr 2019 um jährlich 56 bis 75 Millionen Franken belasten wird.
Lü16 und Unternehmenssteuerreform III: Stadt Zürich überproportional betroffen
Diese hohe Belastung für die Stadt Zürich ist auf drei Faktoren zurückzuführen: Erstens belastet Lü16 die Gemeinden insgesamt stärker als vom Regierungsrat deklariert, zweitens treffen viele Belastungen Zürich überdurchschnittlich und drittens profitiert Zürich von den als Kompensation gedachten Entlastungsmassnahmen unterdurchschnittlich. In Kombination mit deutlich tieferen Steuerträgen als Folge der Unternehmenssteuerreform III (rund minus 300 Millionen Franken) und dem Ausgabenwachstum für die stark wachsende Stadt (Richtplan Kanton), stellen diese Sparmassnahmen die Stadt vor enorme finanzpolitische Herausforderungen.
Um den mittelfristigen Ausgleich zu erreichen und handlungsfähig zu bleiben, setzt sich der Stadtrat für eine fairere Lastenverteilung und für eine angemessene kantonale Refinanzierung ein, die die spezielle Situation der Stadt Zürich infolge der enormen Belastung durch Lü16 und die Unternehmenssteuerreform III angemessen berücksichtigt.
Stadt Zürich muss zwei Drittel der Mehrbelastung tragen
Der Regierungsrat hat acht Massnahmen deklariert, die die Gemeinden im Zeitraum von 2017 bis 2019 mit netto 72,6 Millionen Franken belasten werden. Aufgrund der zum aktuellen Zeitpunkt als realistisch geltenden Annahmen, rechnet die Stadt Zürich damit, zwei Drittel dieser Mehrbelastung (48 Millionen Franken) tragen zu müssen. Darunter fallen etwa eine höhere Abschöpfung der finanzstarken Kommunen zulasten des innerkantonalen Finanzausgleichs oder die Streichung der Subvention der dezentralen Drogenhilfe. Zudem droht der Stadt in Bezug auf die Mitfinanzierung des eidgenössischen Bahninfrastrukturfonds durch die Gemeinden eine Mehrbelastung von über 30 Millionen Franken.
Andererseits sollen die Gemeinden unter anderem mit höheren Steuererträgen in der Höhe von 48,6 Millionen Franken entlastet werden, indem der Arbeitswegkostenabzug («Pendlerabzug») auf 3000 Franken begrenzt wird. Dadurch steigt aber das steuerbare Einkommen in dezentralen Gemeinden prozentual viel stärker an als in Zürich, wo sehr viel mehr Personen hin- als wegpendeln. Der Stadtrat schätzt, dass diese Massnahme den Zürcher Steuerertrag von 2017 bis 2019 um bescheidene 1,5 Millionen Franken und auch in den Folgejahren um bloss 4,2 Millionen Franken steigen lässt.
Viele Massnahmen wirken sich indirekt auf die Gemeinden aus
Neben den Massnahmen, die sich gemäss Regierungsrat direkt auf die Gemeinden auswirken, gibt es weitere Massnahmen deren finanziellen Folgen auf die Gemeinden nicht explizit ausgewiesen werden. Für Zürich würde das aufgrund aktueller Schätzungen eine zusätzliche Belastung von 22 bis 63 Millionen Franken für 2017 bis 2019 und jährlich 8 bis 27 Millionen Franken ab 2019 zur Folge haben.