Mobile Menu

Navigation

Meta Navigation

Hilfsnavigation

Global Navigation

Stadt Zürich ist zufrieden mit Obergerichtsentscheid zum Letzigrund

Medienmitteilung

Am heutigen 15. September hat das Obergericht des Kantons Zürich in zweiter Instanz über die Berufung der Implenia Schweiz AG zu den angeblich offenen Werklohnforderungen befunden und diese abgewiesen. Die Stadt Zürich ist ausserordentlich zufrieden mit dem Urteil.

15. September 2016

Die Stadt Zürich freut sich ausserordentlich über das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, welches die Berufung der Implenia Schweiz AG in allen Punkten und mit detaillierter Begründung abgewiesen hat. Damit ist der Standpunkt der Stadt Zürich in der Auseinandersetzung um angeblich offene Werklohnforderungen der Implenia Schweiz AG in Höhe von 23 Millionen Franken nunmehr auch zweitinstanzlich bestätigt worden, und zwar vollumfänglich. Im Besonderen hat das Obergericht das Vertragsverständnis der Stadt Zürich explizit bestätigt und die Rechte und Pflichten von Besteller und Totalunternehmer im gleichen Sinne wie die Stadt Zürich beurteilt. Für die Stadt Zürich ist der Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich insofern wegweisend, als damit die Möglichkeit, mit einem Totalunternehmer zu bauen, weiterhin als zulässige Alternative zum konventionellen Bauen mit verschiedenen Einzelunternehmern gewahrt bleibt.

Weitere Informationen