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Keine Gebühren mehr für Strassenprostitution

Medienmitteilung

Der Stadtrat schafft die Gebühren für die Strassenprostitution ab. Und Kleinstsalons bis zur Grösse von zwei Räumen sollen nicht mehr bewilligungspflichtig sein. Mit diesen Änderungen reagiert der Stadtrat auf zwei Vorstösse aus dem Gemeinderat.

16. November 2016

In der sogenannten Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) sind unter anderem zwei Dinge festgeschrieben: Erstens müssen Prostituierte für die Nutzung des öffentlichen Grundes eine Gebühr von 5 Franken pro Tag bezahlen und bekommen dafür an einem Automaten vor Ort ein Ticket. Zweitens brauchen nur die kleinsten Sex-Salons keine polizeiliche Bewilligung, das sind Salons mit einem Raum und maximal zwei Prostituierten. 

Der Stadtrat beantragt nun dem Gemeinderat, diese beiden Punkte in der PGVO zu ändern. Und zwar soll die 5-Franken-Gebühr abgeschafft werden. Zudem sollen auch Salons mit zwei Räumen als Kleinstsalons gelten und keine polizeiliche Bewilligung benötigen. Damit reagiert der Stadtrat rasch auf zwei Vorstösse aus dem Parlament und die Grundsatzdebatte zur Prostitution vom vergangenen August. Die Änderungen müssen vom Gemeinderat genehmigt werden und treten frühestens im ersten Halbjahr 2017 in Kraft. 

Das Baurecht ist von diesen Änderungen nicht betroffen. Salonbetriebe brauchen weiterhin eine Baubewilligung. Gemäss der geltenden Bau- und Zonenordnung (BZO) wird eine solche Bewilligung in einer Wohnzone (Wohnanteil mindestens 50 %) nicht erteilt. Es sind parlamentarische Vorstösse zur BZO hängig, die eine entsprechende Liberalisierung verlangen. Salonprostitution wäre dann auch in Wohnzonen zulässig. Die Vorstösse sind nicht Teil der fortgeschrittenen BZO-Revision, sondern werden in der Spezialkommission separat beraten.

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