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Stadtrat lehnt Volksinitiative «7 statt 9» ab

Medienmitteilung

Der Stadtrat lehnt die Volksinitiative «Mehr Geld für Zürich: 7 statt 9 Stadträtinnen und Stadträte» ab. Er erachtet die von ihr geforderte Reduktion der Anzahl Departemente und Stadtratsmitglieder als kein zielführendes Mittel zur Effizienzsteigerung in der Stadtverwaltung. Die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der Organisation der Verwaltung ist aus Sicht des Stadtrats eine Daueraufgabe.

1. Februar 2017

Am 2. Mai 2016 wurde die Volksinitiative «Mehr Geld für Zürich: 7 statt 9 Stadträtinnen und Stadträte» eingereicht. Der Stadtrat stellte im Oktober 2016 deren Gültigkeit fest und verzichtete gleichzeitig auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags (STRB Nr. 828/2016). Nun hat der Stadtrat beschlossen, die Initiative abzulehnen. 

Zürich hat umfangreichere Aufgaben als andere Gemeinden

Die Aufgaben der Stadtzürcher Regierung sind umfangreicher als in anderen Gemeinden üblich. Die Mitglieder des Stadtrats beaufsichtigen und führen eine Verwaltung, inklusive Betriebe, die Leistungen erbringt, für die in anderen Gemeinden ausgelagerte Organisationen, der Kanton oder private Trägerschaften zuständig sind. So etwa sind in der Stadt Zürich ein eigenes Polizeikorps, zwei Stadtspitäler sowie die Pflege- und die Alterszentren und mit ewz, VBZ, Entsorgung und Recycling und der Wasserversorgung sämtliche Gemeindebetriebe in die Verwaltung integriert. Hinzu kommt die Vertretung der städtischen Interessen in zahlreichen stadt- und verwaltungsnahen Organisationen sowie in überkommunalen, kantonalen oder nationalen Gremien. 

Die Organisation an deren Aufgaben ausrichten

Die Organisation der Stadtverwaltung soll von den bestehenden Aufgaben abgeleitet werden – und nicht umgekehrt. Der aktuelle Umfang der Aufgaben der Stadt Zürich und deren verwaltungs- und politiknahe Erbringung entspricht dem expliziten Willen von Parlament und Volk. So ist beispielsweise jüngst das Parlament auf die vom Stadtrat beantragte Rechtsformänderung beim ewz nicht eingetreten (GR Nr. 2015/280). 

Im Rahmen des Handlungsfelds «Interne Organisation» seiner «Strategien Zürich 2035» will der Stadtrat auch die «adäquate Ausgestaltung der Rechtsform städtischer Betriebe» überprüfen. Sollte dieser Weg zu einer – durch Parlament und Volk – mitgetragenen Veränderung des Spektrums der städtischen Aufgaben führen, so könnte darauf aufbauend auch die Zahl der Stadtratsmitglieder den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. 

Verkleinerung der Exekutive kein erfolgsversprechendes Mittel für mehr Effizienz

Die von der Volksinitiative geforderte Reduktion der Anzahl Departemente beziehungsweise Stadtratsmitglieder ist aus Sicht des Stadtrats kein zielführendes Mittel, um die Effizienz der Verwaltung zu erhöhen. Es lässt sich nicht belegen, dass eine solche Massnahme langfristig zu finanziellen Einsparungen führen würde. Kurz- und mittelfristig wäre eine entsprechende Reorganisation aber mit erheblichen Kosten und Risiken verbunden. 

Wiederkehrende Reduktionsforderungen

Eine Reduktion der Zahl der Stadtratsmitglieder war in der Stadt Zürich seit 1987 wiederholt Gegenstand von parlamentarischen Vorstössen und Volksabstimmungen. Sie wurde letztlich aber in allen Fällen abgelehnt. Zuletzt sagte der Gemeinderat im Juni 2013 Nein zu einem entsprechenden Vorstoss (GR Nr. 2013/243).

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