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Stadt akzeptiert Urteil des Baurekursgerichts zur Roten Fabrik

Medienmitteilung

Das Baurekursgericht hat Ende 2016 sein Urteil zur baurechtlichen Bewilligung zur Roten Fabrik für die Aufstockung sowie Fassaden- und Umgebungsveränderungen gesprochen. Die Stadt Zürich hat in den wesentlichen Punkten Recht bekommen. Gleichzeitig macht das Gericht einige Auflagen, die die Stadt zügig anpacken will, sobald das Urteil rechtskräftig wird.

2. Februar 2017

Der Brandfall in der Roten Fabrik von 2012 führte zu erheblichen Schäden im Trakt B. Aus diesem Grund sowie im Rahmen der allgemeinen Unterhaltsplanung hat die Stadt Zürich deshalb 2014 ein Baugesuch eingereicht, um einen neuen Aufbau, eine Erweiterung der Lüftungsanlagen sowie zusätzliche Notausgänge zu erstellen. Gegen den positiven Bauentscheid wurde jedoch rekurriert. Das Verwaltungsgericht verlangte vom Baurekursgericht eine eingehendere denkmalpflegerische Prüfung.

Basierend auf einem Gutachten der kantonalen Denkmalpflegekommission hat das Baurekursgericht den Bauentscheid noch einmal beurteilt. In der Folge macht das Urteil der Stadt Auflagen bezüglich Eingriffen an der Fassade und die Platzierung von Notausgängen aus der sogenannten Aktionshalle. Das Amt für Hochbauten ist zuversichtlich, Lösungen für diese Auflagen zu finden. Die ursprüngliche Kapazität der Konzerthalle von 1300 Personen soll erhalten bleiben.

Die Stadt möchte mit dem Projekt vorangehen, weshalb sie ihrerseits den Gerichtsentscheid nicht an die nächste Instanz weiter ziehen wird. Die Rekursfrist ist am 1. Februar abgelaufen.

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