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138 neue Wohnungen auf städtischem Land im Quartier Affoltern

Medienmitteilung

Zwei Baurechtsverträge mit der Siedlungsgenossenschaft Eigengrund Zürich

An der Obsthaldenstrasse im Quartier Affoltern plant die Siedlungsgenossenschaft Eigengrund Zürich auf städtischem Land für rund 66 Millionen Franken eine Überbauung mit 138 Wohnungen, Kindergarten und Gewerbeflächen. Der Stadtrat legt dem Gemeinderat zwei Baurechtsverträge vor; der provisorische Baurechtszins beträgt 247 935 Franken. Für die Übertragung des knapp 18 000 Quadratmeter grossen Areals vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen beantragt er einen Objektkredit von 11 019 347 Franken.

29. März 2017

Die 1944 gegründete Siedlungsgenossenschaft Eigengrund Zürich (SGE) gehört mit gut 1400 Mitgliedern und rund 940 Wohnungen in 16 Siedlungen zu den mittelgrossen Baugenossenschaften in Zürich; sechs dieser Siedlungen befinden sich auf Stadtgebiet, die restlichen im Limmat- und im Furttal sowie in Egg. Mit der Stadt bestehen bisher drei Baurechtsverträge für Siedlungen in Wiedikon und Höngg.

Nun plant die SGE an der Obsthaldenstrasse im Quartier Affoltern eine weitere Überbauung auf städtischem Land. Das Projekt stammt von Schneider Studer Primas Architekten (Zürich) und atelier tp Landschaftsarchitektur (Rapperswil), die 2014 als Sieger aus einem vom Amt für Hochbauten durchgeführten Projektwettbewerb im selektiven Verfahren mit zehn Planungsteams hervorgingen.

Vorgesehen ist eine Siedlung mit 138 Wohnungen, zehn separat zumietbaren Zimmern, einem städtischen Doppelkindergarten, einer privaten Kindertagesstätte und Gewerberäumen. Die SGE rechnet mit Baukosten von rund 66 Millionen Franken. Eine 4½-Zimmer-Wohnung kostet beim aktuellen Referenzzinssatz von 1,75 Prozent voraussichtlich netto 1815 Franken pro Monat. Rund 30 Prozent der Wohnungen werden subventioniert. Für Bewohnerinnen und Bewohner werden 67 Parkplätze zur Verfügung stehen, für das Gewerbe und für Besuchende deren 26. Falls der Gemeinderat – wie im Zeitplan vorgesehen – die Baurechtsverträge im Frühjahr/Sommer 2017 behandelt und genehmigt, kann die Baueingabe Anfang 2018 erfolgen. 2022 könnten dann die ersten Mieterinnen und Mieter in die neue Siedlung einziehen.

Das 17 669 Quadratmeter grosse Areal ist aufgeteilt in zwei Perimeter, die nicht aneinandergrenzen, weshalb der Stadtrat dem Gemeinderat zwei Baurechtsverträge zur Genehmigung vorlegt; dazwischen liegen eine Strasse und das Grundstück eines privaten Eigentümers, das als Teil der geplanten Arealüberbauung, in den Wettbewerb einbezogen war. Der provisorische Baurechtszins beträgt 247 935 Franken. Gleichzeitig mit den Verträgen beantragt der Stadtrat einen Objektkredit von 11 019 347 Franken für die Übertragung der Grundstücke vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen.

Mit der Landabgabe im Baurecht leistet die Stadt einen weiteren Beitrag zur Erreichung des Ziels, das die Stimmberechtigten 2011 mit dem wohnpolitischen Grundsatzartikel in der Gemeindeordnung verankert haben: Der Anteil der Wohnungen, die von gemeinnützigen Bauträgern nach dem Prinzip der Kostenmiete bewirtschaftet werden, soll bis 2050 auf einen Drittel aller Mietwohnungen erhöht werden.

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