Gestaltungsplanpflicht für das SBB-Areal Tiefenbrunnen
Medienmitteilung
Für das SBB-Areal beim Bahnhof Tiefenbrunnen soll eine Gestaltungsplanpflicht festgesetzt werden. Auslöser dieser BZO-Teilrevision ist die am 22. März 2012 von Urs Frey eingereichte Einzelinitiative, welcher die Mehrheit des Gemeinderats zugestimmt hatte.
3. Mai 2017
Das SBB-Areal Tiefenbrunnen ist Eigentum der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und liegt einschliesslich Gleisfeld zwischen Bellerive- und Seefeldstrasse an der Stadtgrenze zu Zollikon. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, für das SBB-Areal Tiefenbrunnen eine Gestaltungsplanpflicht festzulegen. Mit dem Gestaltungsplan soll sichergestellt werden, dass die Nutzung des gesamten Areals abgestimmt auf die Bedürfnisse der Benutzerinnen und Benutzer des öffentlichen Verkehrs erfolgt und dass die Überbauung der exponierten Lage entsprechend städtebaulich und architektonisch besonders gut gestaltet wird. Diese Gestaltungsplanpflicht wird jedoch erst bei massgeblichen Um- oder Neubauten oder bei einer massgeblichen Nutzungsänderung ausgelöst.