Ab 2. November 2026 finden Sie das Personenmeldeamt West neu an der Hardstrasse 41, 8004 Zürich. Unser bisheriges Büro an der Hohlstrasse 35 wird geschlossen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Dienstleistungen des Personenmeldeamts West vor Ort nur mit einem Termin beziehen können.
Den Zuzug in die Stadt Zürich müssen Sie innerhalb von 14 Tagen beim Personenmeldeamt melden.
Für die Anmeldung eines Zuzugs aus dem Ausland benötigen Sie einen Termin.
Bei Familienanmeldungen müssen alle Familienmitglieder persönlich zum Termin erscheinen. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung erst mit effektiver Wohnsitznahme in der Stadt Zürich möglich ist.
Termin für Zuzug aus dem Ausland buchen
Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Terminsituation sind teilweise erst Termine nach Ablauf der 14-tägigen Meldefrist verfügbar. Bitte buchen Sie dennoch den nächstmöglichen verfügbaren Termin. Beantragen Sie zusätzlich eine Fristverlängerung über unser Kontaktformular.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:
- Pass oder ID
- Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Untermietvertrag oder Einzugsanzeige
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden)
- Ermächtigung der Visumserteilung (sofern vorhanden)
- Arbeitsvertrag oder Studienbestätigung
- Fr. 40.– pro erwachsene Person (Anmeldegebühren)
- Ausländische Staatsangehörige: Migrationsamtliche Gebühren variieren je nach Bewilligungsart (Kartenzahlung bevorzugt)
- Eheschein im Original (nur bei einem Zuzug von beiden Ehepaaren notwendig)
- Geburtsscheine der Kinder im Original (nur bei einem Zuzug der Kinder erforderlich)
Bitte beachten Sie:
Zivilstandsdokumente, die nicht in einer schweizerischen Amtssprache oder auf Englisch ausgestellt sind, müssen im Original und mit einer offiziellen Übersetzung vorgelegt werden.
Erfolgt der Zuzug eines minderjährigen Kindes mit nur einem Elternteil, sind zusätzlich die schriftliche Zustimmung sowie eine Ausweiskopie des anderen Elternteils erforderlich.
Die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Formulare.
Aufgrund der aktuellen Terminsituation sind teilweise erst Termine nach Ablauf der 14-tägigen Meldefrist verfügbar. Bitte buchen Sie dennoch den nächstmöglichen verfügbaren Termin. Beantragen Sie zusätzlich eine Fristverlängerung über unser Kontaktformular.
Über die Funktion «Termin umbuchen» in Ihrer Bestätigungsmail können Sie regelmässig prüfen, ob ein früherer Termin frei geworden ist.
Die Gebühren des Migrationsamts hängen unter anderem von Ihrer Staatsangehörigkeit und der Art der Bewilligung ab.
Die angegebenen Gebühren dienen als Orientierung. Änderungen der Gebühren durch das Migrationsamt bleiben vorbehalten.
Nein. Wenn Sie im Meldeverfahren angemeldet sind, ist keine zusätzliche Anmeldung beim Personenmeldeamt erforderlich.
Wenn Sie jedoch länger als 90 Tage in der Schweiz arbeiten, benötigen Sie eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung. In diesem Fall müssen Sie sich beim Personenmeldeamt anmelden. Falls Sie dennoch eine Einladung zur Anmeldung von uns erhalten, bitten wir Sie, sich bei uns zu melden.
Ja. In diesem Fall benötigen wir einen entsprechenden Nachweis über Ihr Wohnverhältnis. Die vermietende oder beherbergende Person muss Ihren Einzug online bestätigen: Drittmeldepflicht | Stadt Zürich
Nein. Eine Anmeldung in Zürich ist erst möglich, wenn Sie Ihren Wohnsitz tatsächlich nach Zürich verlegt haben.
Für die Anmeldung muss sich Ihr Lebensmittelpunkt in Zürich befinden. Erst dann können Sie sich beim Personenmeldeamt anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.