Festlegung des Gewässerraums am Döltschibach
Öffentliche Auflage
Der Vorsteher des Hochbaudepartements hat am 1. März 2024 verfügt:
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.
Gestützt auf § 15 e Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV, LS 724.112) hat die Stadt Zürich den Gewässerraum am Döltschibach erarbeitet.
Gestützt auf § 15 g HWSchV macht die Stadt Zürich die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 17. April 2024 bis zum 17. Juni 2024 während 60 Tagen bei der Stadt Zürich (im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während den Büroöffnungszeiten oder im Internet, www.stadt-zuerich.ch/hochbau) zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.
Gestützt auf § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben.
Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums sind bis zum 17. Juni 2024 elektronisch oder schriftlich dem Amt für Städtebau, Lindenhofstrasse 19, Postfach, 8021 Zürich, einzureichen.
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 17. Juni 2024
Weil der letzte Tag der 60-tägigen Frist auf einen Sonntag fällt, wird die Frist um einen Tag erstreckt. Sie endet damit am 17. Juni 2024 (§ 11 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz, LS 175.2).
Kontaktstelle
Stadt Zürich
Amt für Städtebau
Lindenhofstrasse 19
Postfach
8021 Zürich.
An folgenden drei Daten wird eine telefonische Sprechstunde von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr angeboten unter den Telefonnummern 044 412 26 93 und 044 412 51 80:
Do, 18. April, Mi, 24. April, Di, 7. Mai 2024.
Zürich, 17. April 2024
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
Ansprechpersonen
Amt für Städtebau
Telefon 044 412 26 93
Amt für Städtebau
Telefon 044 412 51 80