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Mitteilung über Baubeginn

Vgl. Vorschriften betr. die Freigabe des öffentlichen Grundes für die vorübergehende Benützung für Tiefbauarbeiten und Bauinstallationen vom 28.1.1987

Benützung des öffentlichen Grundes für Bauarbeiten und Bauinstallationen, voraussichtliche Dauer weniger als 10 Arbeitstage.

(Strasse und Hausnummer oder Strassenabschnitt, vgl. Stadtplan der Stadt Zürich)

Behinderung
Katasterplan (zwingend A4) mit eingezeichnetem Baugebiet und Standort der Bauinstallation Die maximale Grösse aller Anhänge beträgt 20 MB.

* = Mussfeld

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