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Adressänderungen

Adressänderungen innerhalb der Stadt Zürich melden Sie – unter Vorlage Ihres Dienst-
büchleins (DB) und des Schriftenempfangsscheins – unter Einhaltung der Frist von 14 Tagen dem für die neue Wohnadresse zuständigen Kreisbüro des Personenmeldeamtes.

Personenmeldeamt – Adressänderungen
Personenmeldeamt – Kreisbüros

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