Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Funktionsbeschrieb Schiffstandplatz Warteliste
Allgemeine Informationen
Schiffstandplätze auf dem Gebiet der Stadt Zürich sind ein
begehrtes und knappes Gut. Auf Grund des grossen Interesses an
einem Schiffstandplatz bieten wir unserer Kundschaft (ca. 1 '200
Personen befinden sich auf der Warteliste) eine elektronische
Abfragemöglichkeit an. Dabei ist zu beachten, dass die Wartezeit
nicht zuverlässig bestimmbar ist. Die Hafenverwaltung hat keinen
Einfluss auf Kündigungen oder Änderungen des Gesuches. Somit ist
eine verbindliche Wartezeitangabe im Vorfeld nicht möglich. Wir
geben Ihnen daher die letzten Standplatzvergaben mit den in Ihrem
Gesuch vermerkten Schiffsmassen bekannt, was gewisse
Anhaltspunkte über die Wartedauer zulässt.
Informationen zur Standplatzvergabe
Die Wartedauer und Platzvergabe wird von folgenden Faktoren
bestimmt:
- Anmeldedatum (Vergabe in der Reihenfolge des Anmeldedatums)
- Abmessungen des Schiffes (insbesondere Schiffsbreite)
- Platzart (Bojen-, Steg-, Hafen- oder Trockenplätze)
- Flexibilitat der Kundschaft (Präferenz für eine bestimmte Anlage verlängert die Wartedauer)
Ändern der Gesuchsdaten
Sie können Ihre Gesuchsdaten jederzeit, ohne Auswirkung auf bereits gesammelte Wartejahre, mittels schriftlicher Mitteilung an die Hafenverwaltung ändern (Schiffsart, Schiffsmasse, Gebiet/Präferenzen).
Gewerbliche Nutzung
Gesuche für eine gewerbliche Nutzung werden in einer separaten Warteliste aufgeführt und erscheinen nicht in dieser Abfrage.
Platzabtausch
Ein Abtauschgesuch wird gleich wie eine Neuanmeldung auf der Warteliste behandelt (Frist beginnt neu).
Datenschutz
Abfragen können nur von Kunden der Warteliste durch Eingabe einer gültigen Wartelisten-Registrierungs-Nummer getätigt werden. Zur Kontrolle wird das Anmeldedatum und die Postleitzahl angezeigt sowie die Wünsche zu Schiffsmasse, Schiffsart und Gebiet.
Disclaimer
Die Angaben zur Vergabe der Schiffstandplätze sind rein indikativ und sollen unserer Kundschaft eine Selbsteinschätzung der mutmasslichen Wartedauer ermöglichen. Daraus kann kein Rechtsanspruch für die Vergabe eines Platzes abgeleitet werden.