Hundekontrolle der Stadt Zürich
Gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden ist die Stadtpolizei verpflichtet, ein Verzeichnis der in der Stadt Zürich gehaltenen Hunde zu führen. Jeder Hund im Alter von über drei Monaten muss bei der Hundekontrolle innert zehn Tagen vom Haltenden mittels Anmeldeformular angemeldet werden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
An- und Abmelden eines Hundes
Formulare und Merkblätter
Hundekontrolle
Ausbildungspflicht / Bewilligte Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner
Gesetze und Erlasse
Weitere Informationen
Kontakt
Stadt Zürich
Stadtpolizei
Kommissariat Verwaltungspolizei
Stadtpolizei
Kommissariat Verwaltungspolizei
Hundekontrolle
Hohenbühlstrasse 15
8032 ZürichTelefon +41 44 411 72 68
Postadresse:
Postfach
8021 Zürich
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