Ablauf und Kosten des Einbürgerungsverfahrens
Ablauf
Die Einbürgerung muss von der Stadt, vom Kanton und vom Bund bestätigt werden. Dies geschieht in folgenden Schritten:
1. Schritt
Sie reichen Ihr Gesuch beim Gemeindeamt des Kantons Zürich via die Webseite eEinbürgerungen ein. Der Kanton kontrolliert, ob Sie die Wohnsitzfrist erfüllen und leitet danach das Gesuch der Stadt Zürich weiter.
2. Schritt
Die Stadt Zürich prüft:
- Deutschkenntnisse
- Grundkenntnisse über die geografischen, politischen, historischen, gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton Zürich und im Zürcher Gemeindewesen
- Gesellschaftliche Integration
- Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
Diese Anforderungen prüft die Abteilung Einbürgerungen der Stadt Zürich einzeln. Wenn es noch offene Fragen gibt, laden wir Sie zum persönlichen Einbürgerungsgespräch ein. Sie sprechen mit einer Person von der Abteilung Einbürgerungen.
Wenn Sie diese Anforderungen erfüllen, nimmt Sie der Stadtrat von Zürich in das
Bürgerrecht der Stadt Zürich auf.
3. Schritt
Ihr Gesuch wird wieder an das Gemeindeamt des Kantons Zürich übergeben. Das Gemeindeamt des Kantons Zürich prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Wenn ja, nimmt der Kanton Zürich Sie in das Bürgerrecht des Kantons Zürich auf und leitet das Gesuch dem Bund (Staatssekretariat für Migration) weiter.
4. Schritt
Der Bund prüft, ob bei einer Einbürgerung die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet ist. Wenn nicht, kann der Bund die Einbürgerung bewilligen und der Kanton Zürich bürgert Sie definitiv ein.
Das ganze Verfahren dauert etwa 2 Jahre.
Kosten
Für die Einbürgerung müssen Sie Gebühren bezahlen:
- Keine Gebühren für Personen unter 25 Jahre.
- 500 Franken für Personen über 25 Jahre.
- Wenn Sie mit Ihrem Einbürgerungsgesuch auch Kinder bis 18 Jahre anmelden, ist das Gesuch für die Kinder gratis.
- Wenn Sie noch einen schriftlichen Nachweis der deutschen Sprache erbringen müssen und den Kantonalen Deutschtest im Einbürgerungsverfahren (KDE) absolvieren, dann kostet der Test 250 Franken.
- Zusätzlich gibt es Gebühren für den Auszug aus dem Zivilstandsregister und für die Arbeit des Kantons Zürich und des Bundes.
Bei Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, oder wenn ein finanzieller Härtefall vorliegt, kann die Gebühr reduziert oder erlassen werden.