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Rechtsgrundlagen
Das Archivwesen ist in der Schweiz kantonal geregelt. Mit dem Archivgesetz des Kantons Zürich vom 24. September 1995 sowie mit der vom Regierungsrat erlassenen Archivverordnung vom 9. Dezember 1998 wurde das Archivwesen im Kanton Zürich auf eine neue, solide Rechtsgrundlage gestellt. Gesetz und Verordnung sind seit dem 1. Januar 1999 in Kraft. Am 24. Januar 2001 erliess der Stadtrat von Zürich das "Reglement der Stadt Zürich über die Aktenablage und Archivierung (Archivreglement)", das rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt wurde. Damit sind das Vewaltungsreglement und die Dienstordnung des Stadtarchivs aus dem Jahr 1949 ersetzt.

