Schullaufbahnentscheide
Schullaufbahnentscheide sind Promotions- und Übertrittsentscheide, die von der Klassenlehrperson, den Eltern und der Schulleitung auf Grund einer Gesamtbeurteilung gemeinsam getroffen werden. Grundlage für die Gesamtbeurteilung bilden die Schulleistungen sowie das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten. Wenn keine Einigung zustande kommt, entscheidet die Kreisschulbehörde.
Zuteilung
Für Fragen zur Zuteilung Ihres Kindes wenden Sie sich bitte an die entsprechende Kreisschulbehörde.
Übertritt in die Sekundarschule
Beim Übertritt in die Sekundarschule gibt die Klassenlehrperson der Primarschule eine Gesamtbeurteilung und Einstufungsempfehlung ab. Diese bilden die Grundlagen für das Übertrittsgespräch mit den Eltern. Gemeinsam wird die Einstufung besprochen und festgelegt. Wenn sich die beiden Parteien nicht einigen können, wird die Schulleitung beigezogen.
Übertritt (Promotion)
Promotionsentscheide innerhalb der Primar- und der Sekundarstufe erfolgen in der Regel stillschweigend.
Überspringen und Repetition
Überspringen und Repetition werden von der Klassenlehrperson und den Eltern besprochen und beantragt. Wenn sich die beiden Parteien nicht einigen können, wird die Schulleitung beigezogen.
Zuzug
Die für die Einwohnerkontrolle zuständigen Behörden teilen der Kreisschulbehörde jeden Zuzug und Wegzug schulpflichtiger Kinder mit.