Schulsystem
Die obligatorische Schulzeit beträgt 11 Jahre. Sie setzt sich zusammen aus der Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe I.
Der Besuch ist für Kinder, unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status, obligatorisch und unentgeltlich. Die Gemeinden stellen sicher, dass jedes Kind die öffentliche Schule seines Wohnortes besuchen kann oder aber diejenige, welche dem Wohnort am nächsten liegt. Ansprechpartnerin betreffend Einschulung in die Volksschule ist in der Schweiz die Schulgemeinde beziehungsweise in der Stadt Zürich die zuständige Kreisschulbehörde.
Welche der sieben Kreisschulbehörden für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer Wohnadresse ab.
Zahlen zur Volksschule
- 34 500 Schüler und Schülerinnen: Kindergarten, Primar- und Sekundarschule
- 3 500 Lehrpersonen: Kindergärtner/innen, Fach-, Schwimm-/Turnlehrpersonen
- 3200 Betreuungspersonen
- 115 Leitungen Hausdienst und Technik
- 100 Schulen
Volksschulgesetz
Die Kantonalen Grundlagen (Vorgaben) für den Volksschulbereich erlässt das Volksschulamt des Kantons Zürich.
Vorschulbereich
Für den Vorschulbereich (bis zum Eintritt in den Kindergarten) ist das Sozialdepartement der Stadt Zürich zuständig. Damit möglichst alle Kinder ihre schulische Laufbahn gut starten können, unterstützen die Massnahmen und Projekte der Frühen Förderung insbesondere sozial benachteiligte Familien.
Gymnasium
Für das Gymnasium (frühestens ab der 7. Klasse möglich) ist die Bildungsdirektion des Kantons Zürich zuständig.
Privatschule
Eine Liste mit den Privatschulen in Zürich bzw. in der ganzen Schweiz finden Sie auf der Website des Volksschulamtes des Kantons Zürich bzw. unter Privatschulverzeichnis.
Wie weiter nach der Volksschule?
Möchten Sie wissen, was Sie nach der Volksschule für Möglichkeiten haben, dann wenden Sie sich an die Studien- und Berufsberatung.