Abfuhr Betriebskehricht
Entsorgen Sie Ihren Betriebskehricht im handlichen Rollcontainer von Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ). Der Betriebskehrichtcontainer besteht aus Kunststoff, hat ein Volumen von 240 Litern oder 770 Litern und wird Ihnen gratis zur Verfügung gestellt.
Betriebskehricht kann mit Nicht-Gebührensäcken oder lose im Betriebskehrichtcontainer entsorgt werden. Loses Wischgut erzeugt bei der Leerung eine Staubwolke. Aus diesem Grund dürfen loses Wischgut und staubendes Material nur im staubdichten, gut zugeschnürten Sack im Container entsorgt werden. Werden Abfälle oder Abfallsäcke neben den Containern bereitgestellt, werden diese nicht mitgenommen. Sie gelten auf öffentlichem Grund als illegale Deponie.
ERZ leert die Container an 1 oder 2 festgelegten Tagen pro Woche. Bei der Bestimmung der Anzahl Leerungstage spielen das Gewicht pro Container und die mögliche Anzahl Container am Standort eine wichtige Rolle. ERZ vereinbart mit Ihnen die Anzahl Leerungstage pro Woche für jeden Standort. Periodische Änderungen der Anzahl Leerungstage sind in Absprache mit ERZ möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt einmal monatlich aufgrund der durchgeführten Anzahl Leerungen und pro Kilogramm.
Was entsorgen
Preise (alle Preise in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer)
Preisänderungen vorbehalten
Preise Abfuhr Betriebskehricht
Details | CHF (inkl. MwSt.) | |
---|---|---|
Betriebskehrichtcontainer | Rollcontainer (grössenunabhängig), Leerung, pauschal | 9.75 |
Entsorgung, pro kg | 0.16 | |
Neustellung, Austausch, Unterhalt, Reparatur |
Preise Abfuhr Betriebskehricht
Details | CHF (inkl. MwSt.) | |
---|---|---|
Unterflurcontainer Betriebskehricht | Unterflurcontainer, Leerung, pauschal | 43.25 |
Entsorgung, pro kg | 0.16 | |
Einbau, Unterhalt, Reparatur |
Wichtig zu wissen
Während kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von den Betriebskehrichtcontainern profitieren, fahren Kleinbetriebe mit dem Züri-Sack-Container (siehe Abfuhr Hauskehricht) günstiger. Abfall aus Grossunternehmen mit schweizweit 250 oder mehr Vollzeitstellen gehört nicht zum Betriebskehricht, sondern muss über Drittfirmen entsorgt werden.
Grundgebühr
Unternehmen mit schweizweit weniger als 250 Vollzeitstellen und einer oder mehr Niederlassung(en) in der Stadt Zürich zahlen jährlich eine Grundgebühr. Diese bemisst sich nach der Summe aller Voll- und Teilzeitstellen, die eine Betriebseinheit am bestimmten Stichtag aufweist. Pro 100 Stellenprozent wird eine jährliche Grundgebühr von CHF 13.00 (inkl. MwSt.) erhoben. Damit werden die leistungsunabhängigen Kosten für die zur Verfügung gestellte Infrastruktur (z. B. für den Container) gedeckt. (Verordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich (VAZ))
Grossunternehmen mit schweizweit 250 oder mehr Vollzeitstellen bezahlen keine Grundgebühr und müssen sämtlichen Abfall (Kehricht, Papier, Karton, Bioabfall) auf eigene Rechnung über Drittfirmen entsorgen.