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Abfuhr Tierkörper und Schlachtabfall

Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) ist vom Veterinäramt des Kantons Zürich lizenziert und holt Tierkörper und Schlachtabfall in den von ERZ gratis zur Verfügung gestellten Wechselbehältern an vereinbarten Abholorten ab. Die Abfuhr erfolgt donnerstags (ausgenommen an Feiertagen, dann erfolgt die Abfuhr am Mittwoch) auf Bestellung und gegen Rechnung.

Anmeldung bis spätestens Dienstag, 14 Uhr für die aktuelle Kalenderwoche mittels Bestellformular auf erz.sammellogistik@zuerich.ch

Beratung und Erstanmeldung: Service Center

Was entsorgen

Preise (alle Preise in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer)

Preisänderungen vorbehalten

Preise Abfuhr Tierkörper und Schlachtabfall

 DetailsCHF (inkl. MwSt.) 
Abfuhr mit Wechselbehälterpro Auftrag153.65
Entsorgung40-Liter Volumen, pauschal23.80
80-Liter Volumen, pauschal47.60

Korrektes Lagern von Tierkörpern und Schlachtabfall

Die Kunden müssen die folgenden Vorgaben der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) einhalten, damit ERZ in geschlossenen Wechselbehältern bereitgestellte Tierkörper und Schlachtabfall abholt.

Grundsätze der Entsorgung (VTNP Artikel 9)
Wer mit tierischen Nebenprodukten handelt oder sie entsorgt, muss dafür sorgen, dass:
a) keine Krankheitserreger verbreitet werden und die Umwelt nicht gefährdet wird;
b) die tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1-3 identifizierbar und getrennt bleiben;
c) diese nur mit in gutem Zustand gehaltenen Behältern, Räumen, Fahrzeugen und Geräten mittelbar oder unmittelbar in Berührung kommen;
d) die Behälter, Räume, Fahrzeuge und Geräte genügend gross und für den Bestimmungszweck geeignet sind sowie regelmässig gereinigt werden.
=> Die Abfuhr von gekühlt gelagerten tierischen Nebenprodukte muss mindestens einmal wöchentlich stattfinden und die Warenflüsse nachvollziehbar dokumentiert werden.

Vorgaben für den Lagerort:
- Abgetrennt, dass Tiere oder unbefugte Personen keinen Zugang haben
- Überdachter Ort für Annahme
- Geschlossener Raum
- Kühlanlage mit Kühlung von 0° bis +4° C
- Anlagen sind leicht zu reinigen und zu desinfizieren
- Waschbecken und Desinfektionsmittel für Personal ist vorhanden

Weitere Informationen finden Sie auf www.blv.admin.ch

ERZ behält sich das Recht vor, die Abfuhr Tierkörper und Schlachtabfall einzustellen, falls die Vorgaben für den Lagerort nicht eingehalten werden.

Wichtig zu wissen

Die Abfuhr und Entsorgung von grossen Tierkörpern ab 200 kg wie Rind, Pferd organisiert der Tierkörperabholdienst von TMF Extraktionswerk AG auf Bestellung:
TMF Extraktionswerk AG, Zwizachstrasse 24, 9602 Bazenheid; www.tmf.ch; Telefon +41 71 931 40 40.

Tierkörper bis max. 200 kg pro Tier und Schlachtabfall bis max. 200 kg können Sie an der Sammelstelle im Hagenholz kostenlos abgeben. 

Tote Kleintiere nehmen die von ERZ ermächtigten Regionalwachen gratis entgegen. Die Übersicht dieser Sammelstellen finden Sie hier

Weitere Informationen