Grundhaltung
Grün Stadt Zürich schätzt den Wert der Hunde als Alltagsbegleiter, als Bezugstiere für Kinder und auch als Gebrauchshunde in ihren verschiedenen Spezialfunktionen. Wir begrüssen die tiergerechte und sachkundige Haltung von Hunden auf dem Gebiet der Stadt ausdrücklich. Eine gute Hundehaltung ist für uns Voraussetzung dafür, dass negative Folgen im Umgang mit Hunden vermieden werden können. Gegenseitiger Respekt und Toleranz gegenüber den verschiedenen Nutzergruppen sowie die Einhaltung der Grundregeln und Vorschriften sind daher notwendig.
Die folgenden Regeln tragen zu einem friedlichen Zusammenleben aller Nutzergruppen bei. Ziel ist ein tolerantes Miteinander auf begrenztem Raum in der Stadt.
Verschiedene Hundezonen für Grünanlagen
Die Stadt Zürich hat im Herbst 2020 eine Bestandsaufnahme ihrer 421 Grünanlagen gemacht und für 72 Anlagen eine differenzierte Regelung betreffend Hundezonen erarbeitet. Eine grosse Anzahl an Einsprachen führte zu einer Wiedererwägung: Die Stadt Zürich hebt das im letzten Herbst verfügte Hundeverbot am Seeufer auf und begrenzt die tagsüber geltende Leinenpflicht in den Seeuferanlagen auf die Sommersaison. Alle Infos zu den neuen Regeln sind in den Objektblättern vermerkt.
Wer genau wissen will, wo sich die betroffenen Flächen befinden, kann die Katasternummer (zu finden in der ersten Spalte der Tabellen in der Verfügung) im Stadtplan eingeben.
Beispiel: AA2881 für die Winkelwiese
Kantonales Hundegesetz
Das kantonale Hundegesetz ist weiterhin uneingeschränkt gültig. In Friedhöfen, Badeanstalten, auf Schulhausplätzen und auf Spiel- und Sportfeldern gilt ein generelles Hundeverbot. An folgenden Orten sind Hunde an der Leine zu führen:
- in öffentlich zugänglichen Gebäuden
- auf verkehrsreichen Strassen
- in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und an Haltestellen
- an Orten, die von den zuständigen Behörden entsprechend signalisiert wurden
Meldepflicht / Hundekontrolle / Hundesteuer
In der Schweiz müssen alle Hunde eindeutig und fälschungssicher markiert und bei AMICUS registriert sein:
Für die obligatorische An- und Abmeldung von Hunden in der Stadt Zürich und die Hundesteuer ist die Stadtpolizei zuständig:
Hundeversäuberung
Wer einen Hund ausführt, muss ihn so beaufsichtigen, dass Kulturland und Freizeitflächen nicht durch Kot verschmutzt werden. Kot ist in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen korrekt zu beseitigen. Bitte nehmen Sie den Kot Ihres Hundes mit einem Säckchen auf. Sie können es in jedem beliebigen Abfalleimer oder einen Hundekotbehälter entsorgen.
Für den Unterhalt der Hundekotbehälter auf öffentlichen Grund ist Entsorgung + Recycling Zürich, T +41 44 417 77 77 verantwortlich.
§13 des Kantonalen Hundegesetzes (HuG) vom 14. April 2008
Weitere Informationen
Hundekontrolle der Stadtpolizei Zürich, T +41 44 411 72 68
Grün Stadt Zürich
Max Ruckstuhl, T +41 44 412 46 25