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Fragen & Antworten

Bewerbung

Wer kann sich bewerben?
Mit dem Projekt «Gasträume» werden neue Formen der Zusammenarbeit mit Museen, Galerien und Off-Spaces erprobt. Bewerbungen von Stadtäuswärtigen sind ebenfalls willkommen.

Können sich Künstlerinnen und Künstler bewerben?
Künstlerinnen und Künstler können sich im Rahmen von «Gasträume» nicht bewerben, jedoch nach wie vor Eingaben für Kunstprojekte nach den Allg. und platzspezifischen Rahmenbedingungen der Stadtpolizei für das Aufstellen von Kunst im öffentlichen Raum machen.

Kann ich mich auf einen speziellen Platz bewerben?
Im Bewerbungsformular kann unter «Bevorzugter Standort» der jeweilige Platz vermerkt werden. Der definitive Standort wird jedoch durch die Jury zugeteilt.

Kosten

Wie viel kostet das Bewilligungsverfahren?
Für Gasträume übernimmt die AG KiöR die Bewilligungsgebühren.

Wer übernimmt die Kosten für die Platzierung?
Das Aufstellen (Transport, Transportversicherung, Aufstellen, etc.) der Kunstwerke erfolgt auf Kosten des Ausstellers bzw. Bewilligungsinhabenden. Die Stadt ihrerseits stellt den öffentlichen Raum kostenlos zur Verfügung.

Haftung

Wer haftet bei Schäden, Vandalismus?
Die Haftung liegt vollumfänglich bei den Ausstellenden bzw. Bewilligungsinhabenden.

Wird das Kunstprojekt bewacht?
Nein

Bewilligung

Wie teuer ist das Bewilligungsverfahren?
siehe Kosten

Ist die Auszeichnung durch die Jury gleichbedeutend mit der Bewilligungserteilung?
Nein, die Gesuche werden durch die Stadtpolizei, Abteilung für Bewilligungen bei den verschiedenen involvierten Ämtern in die Vernehmlassung geschickt, welche die Gesuche nach ihren Kriterien begutachten. Sind die allgemeinen Rahmenbedingungen eingehalten, sollte einer Erteilung einer Bewilligung nichts im Wege stehen.

Warum muss noch eine Bewilligung eingeholt werden, wenn das Projekt von der Jury ausgewählt worden ist?
Die Rahmenbedingungen beinhalten die allgemeinen Regeln, welche für Kunstprojekte gelten und sind, soweit möglich, für das Projekt «Gasträume» speziell vorabgeklärt worden. Die involvierten Ämter werden mit der Vernehmlassung über das jeweilige Kunstprojekt informiert und diese prüfen Ihrerseits die Gesuche auf ihre spezifischen Kriterien.

Kommunikation

Ist eine gemeinsame Vernissage geplant?
Ja. Die für die Ausstellung relevanten Termine finden Sie im Bewerbungsformular. Ein Booklet wird auf alle Werke und Standorte hinweisen. Diese sollen bei den jeweiligen Galerien/Institutionen aufgelegt werden. Die AG KiöR beabsichtigt die ausgewählten Kunstprojekte und deren Standorte mit einer Medienmitteilung öffentlich bekannt zu machen und hier auf der städtischen Website anzuführen.

Wie wird das Kunstwerk beschriftet sein?
Die Werke werden mit Künstlername, Werktitel, Jahr und Angabe der Institution in einheitlicher Form beschriftet.

Dürfen die Werke mit dem Verkaufspreis versehen sein?
Nein

Weitere Informationen