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Tierkörper

Strenge gesetzliche Bestimmungen für Tierkörper und Schlachtabfall

Aufgrund der Hygiene und wegen des Seuchenrisikos dürfen Tierarztpraxen, Fleischbetriebe oder Metzgereien Tierkörper und tierische Nebenprodukte nur einem lizenzierten Entsorger wie Entsorgung + Recycling Zürich abgeben. 

Das gehört dazu!

Bis maximal 200 kg:

Tote Kleintiere wie Hund, Katze, Meerschweinchen, Vogel sowie Fell, Tierhaar
Schlachtabfall aus Fleischbetrieben, Metzgereien, Schlachthöfen
Tierische Nebenprodukte aus gewerblichen Betrieben wie Ei, Erzeugnisse tierischen Ursprungs u.Ä.

Das nicht!

Futterreste, Kot (von Kleintieren), Nest (von Wespen, Hornissen oder Bienen)

Grosstierkörper ab 200 kg wie Rindvieh, Pferde > Direktabholung durch Transportdienst der TMF 

Wo + wann entsorgen

Wichtig zu wissen

In der Schweiz gibt es mehrere Tierkrematorien und Tierfriedhöfe, die Sie via Internetsuche unter den Stichworten «Tierkrematorium» oder «Tierfriedhof» finden.

Das Gesetz erlaubt, Tierkörper bis zehn Kilogramm auf dem eigenen Grundstück zu vergraben.

In der Stadt Zürich ist es erlaubt, ein kremiertes Haustier im Familiengrab zu bestatten, allerdings ohne Inschrift.

Handeln Sie rasch, besonders im Sommer
Der Tod eines geliebten Haustiers schmerzt. Handeln Sie aus hygienischen Gründen trotzdem rasch, insbesondere bei sommerlichen Temperaturen. Umwickeln Sie den Kleintierkörper mit einer Plastikfolie und achten Sie auf eine kühle und trockene Lagerung.

Die Berufsfeuerwehr der Stadt Zürich siedelt ein intaktes Bienenvolk um, wenn es gut sichtbar als Traube hängt: Telefon +41 44 411 22 60.
Falls sich die Bienen bereits in einem Hohlraum eingenistet haben, beauftragen Sie eine Schädlingsbekämpfungsfirma. Detaillierte Informationen — auch über Wespen, Hornissen und andere Insekten — finden Sie auf der Website der Beratungsstelle Schädlingsbekämpfung der Stadt Zürich

Was tun bei einem Verkehrsunfall mit einem verletzten oder toten Wildtier?

Wichtig: Sofort den zuständigen Wildhüter oder die Polizei informieren.

Die Wildhüter der Stadt Zürich sind Ihre direkten Ansprechpartner:

  • bei Unfällen mit Wildtieren (Wildhüter oder Polizei sind sofort zu informieren).
  • in allgemeinen Wildfragen.
  • wenn Sie einen Wildtier-Kadaver gefunden haben.

Weitere Informationen