Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass alle Kinder die Möglichkeit erhalten, ihr Potenzial zu entfalten. Chancengerechtigkeit trägt dazu bei, dieses Ziel zu erreichen, indem Kinder die Unterstützung erhalten, die sie aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen benötigen.
Mit der Begabungs- und Begabtenförderung in der Stadt Zürich wird Bildungs- und Chancengerechtigkeit angestrebt.
Die Begabungs- und Begabtenförderung in der Stadt Zürich ermöglicht durch differenzierende Unterrichtsangebote individuelle Lernwege, damit alle Kinder und Jugendlichen auf allen Schulstufen ihr Potenzial möglichst unabhängig von Geschlecht, Sprache, Beeinträchtigung, sozialer Herkunft oder anderen individuellen Bedingungen realisieren können. Sie leistet auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit. Sie geht dabei über blosse Gleichbehandlung hinaus und stärkt eine bedarfsorientierte, faire Förderung, die allen Lernenden möglichst das gibt, was nötig ist, um erfolgreich zu lernen und teilzuhaben.
Die Chancen- und Bildungsgerechtigkeit ist in der Stadt Zürich bereits auf rechtlicher Ebene in der «Verordnung über die Volksschule der Stadt Zürich» verankert und wird somit grundlegend garantiert. Zu sehen ist dies in eben genannter Verordnung unter Artikel 5, Absatz 2. Dieser Punkt wurde im Gemeinderat intensiv diskutiert. Mit der Schlussabstimmung wurde die Chancengerechtigkeit ausdrücklich im Gesetz verankert.
Stadt Zürich. (o. J.). Verordnung über die Volksschule der Stadt Zürich (VVZ), AS 412.100, Art. 5 bis 11.
b. Aufnahmevoraussetzungen
Art. 5bis11 1 Für die Aufnahme in das schulinterne Förderprogramm und das Forschungszentrum sind Leistungsfähigkeit , Leistungsbereitschaft und Kreativität massgebend.
2 Bei der Beurteilung der Aufnahmevoraussetzungen wird der Chancengerechtigkeit, insbesondere bezüglich Geschlechts, sozialer Herkunft, Migrationshintergrunds und körperlicher Behinderung, Rechnung getragen.
Bildungs- und Chancengerechtigkeit sind für die Stadt Zürich im Rahmen der BBF von zentraler Bedeutung. Die Umsetzung erfolgt auf verschiedenen Ebenen, die im Folgenden erläutert werden.
Zentral für die Bildungs- und Chancengerechtigkeit ist ein breiter Begabungsbegriff. Neben Leistungen werden auch Potenzial und Motivation stärker berücksichtigt. Entsprechend braucht es sorgfältige und begründete Förderentscheide, Sensibilisierung von Lehrpersonen (etwa durch Schulungen) sowie mehrperspektivische Verfahren (z. B. mittels Einsatz des Einschätzungsbogens). Der breite Begabungsbegriff bildet damit die Grundlage der Begabungs- und Begabtenförderung in der Stadt Zürich.
Sensibilisierung von Lehrpersonen mit Klassenscreening
Der Einschätzungsbogen BBF dient der pädagogischen Diagnostik. Diese basiert auf Beobachtungen des Entwicklungsverlaufs der Kinder / Jugendlichen und der Expertise der Lehr- und Fachpersonen.
Die Lehr- und Fachpersonen werden mit einem Klassenscreening auf versteckte Begabungen sensibilisiert.
Besondere Aufmerksamkeit gilt Kindern, deren Begabungen im Schulalltag leicht übersehen werden – etwa sehr angepassten Kindern, Kindern mit Deutsch als Zweitsprache, sogenannten Twice Exceptionals (Kindern mit Neurodivergenz und Hochbegabung), Kindern mit Minderleistung oder Kindern aus einfachen Verhältnissen.
Auch die Vergabe der Förderplätze folgt dem Gedanken der Chancengerechtigkeit.
Die Zuweisung zu einem Pull-Out-Programm oder einem Forschungszentrum ist als «vorläufig» zu verstehen. Im Sinne des Drehtürmodells von Joseph S. Renzulli ist Förderung nicht dauerhaft festgelegt, sondern wird flexibel an die Entwicklung und Bedürfnisse der Schüler*innen angepasst.
Das Drehtürmodell stärkt die Chancengerechtigkeit, weil es nicht trennt, sondern verbindet und sich an Potenzial und Entwicklung orientiert.
An den Volksschulen der Stadt Zürich besuchen rund 15 % der Schüler*innen die schulinterne Begabtenförderung (Pull-Out-Programm). Diese Zahl entspricht internationalen Forschungsergebnissen: Studien gehen davon aus, dass etwa 10–20 % der Lernenden von erweiterten Förderangeboten profitieren können.
Rund 1 % der Schüler*innen der 3. bis 9. Klasse besuchen die Begabtenförderung in den Forschungszentren der Schulkreise. Die Plätze werden den Schulen proportional zur Schülerzahl zugeteilt. Dieser Anteil von 1 % ist jedoch nicht wissenschaftlich begründet. Die Forschung zeigt, dass es keine feste Quote für Begabung gibt, da sich Potenziale individuell entwickeln – im Zusammenspiel von Interessen, persönlichen Voraussetzungen und Lernbiografie.
Umso wichtiger ist es, an den Schulen ausreichend Entwicklungsräume zu schaffen und nach dem Prinzip «Fördern auf Verdacht» (Victor Müller-Oppliger) zu arbeiten, um Talente früh zu erkennen.
Wissenschaftliche Ansätze wie das Schoolwide Enrichment Model (SEM) zeigen, dass Begabungsförderung auch in sehr heterogenen schulischen und sozialen Kontexten erfolgreich umgesetzt werden kann. Studien belegen, dass das SEM nicht nur in privilegierten Schulen wirkt, sondern auch in Umgebungen mit Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen sozioökonomischen Voraussetzungen. Damit hilft das Modell, Bildungsbarrieren abzubauen und Lernchancen für mehr Schüler*innen zugänglich zu machen.
Begabungsförderung darf bestehende Ungleichheiten nicht verstärken. Deshalb ist es wichtig, dass Förderangebote allen Kindern offenstehen – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder ihren individuellen Voraussetzungen.
Diese Frage stand auch im Zentrum einer Retraite der Lehrpersonen für Begabtenförderung an den Forschungszentren am Ethik-Zentrum der Universität Zürich im Jahr 2025. Gemeinsam wurde diskutiert, wie Bildungsressourcen gerecht verteilt werden können.
Im Mittelpunkt stand der Gedanke, dass zunächst alle Kinder ein ausreichendes Bildungsniveau erreichen sollen, das ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Darauf aufbauend kann Begabtenförderung individuelle Potenziale gezielt weiterentwickeln.
Damit dieses Ziel erreicht wird, braucht es transparente Auswahlkriterien, sensibilisierte Lehrpersonen und Strukturen, die allen Schüler*innen faire Chancen eröffnen. So wird Begabungs- und Begabtenförderung zu einem Beitrag für mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit.