Den Zuzug in die Stadt Zürich müssen Sie innerhalb von 14 Tagen beim Personenmeldeamt melden.
Bei einem Zuzug in die Stadt Zürich, können Sie diesen bequem online über eUmzug melden
Familie
Sie können weitere Familienmitglieder gemeinsam mit Ihnen ummelden, sofern diese bisher an derselben Adresse gemeldet sind. Dazu gehören Ehepartner*in, eingetragene Partner*in und minderjährige Kinder.
Volljährige Kinder sowie Personen, die im Konkubinat leben, reichen bitte eine eigene Umzugsmeldung ein.
Parkkarte
Sie können direkt eine provisorische Parkkarte für 15 Franken beziehen. Diese ist 45 Tage gültig.
Strassenverkehrsamt
Sie können Ihre neue Adresse direkt dem Strassenverkehrsamt mitteilen. Dies gilt nicht für Wochenaufenthalter*innen.
Bitte senden Sie Ihren Fahrzeugausweis im Original an das Strassenverkehrsamt.
Ist eine Meldung online nicht möglich, können Sie Ihren Zuzug persönlich beim Personenmeldeamt Zürich Nord oder Zürich West melden.
Bitte melden Sie sich zuerst bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde ab.
Ohne Abmeldung bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde ist eine Anmeldung in der Stadt Zürich nicht möglich.
Termin für die persönliche Meldung des Zuzugs buchen
Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Terminsituation sind teilweise erst Termine nach Ablauf der 14-tägigen Meldefrist verfügbar. Bitte buchen Sie dennoch den nächstmöglichen verfügbaren Termin. Beantragen Sie zusätzlich eine Fristverlängerung über unser Kontaktformular.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:
- Pass oder ID
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Untermietvertrag oder Einzugsanzeige
- Krankenkassenkarte (aller Familienmitglieder)
- Fr. 40.– pro erwachsene Person (Anmeldegebühren)
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerausweis
- Migrationsamtliche Gebühren variieren je nach Bewilligungsart (Kartenzahlung bevorzugt)
Erfolgt der Zuzug eines minderjährigen Kindes nur mit einem Elternteil, sind zusätzlich die schriftliche Zustimmung sowie eine Ausweiskopie des anderen Elternteils erforderlich.
Die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Formulare.
Ja. Die Anmeldung bei der Stadt Zürich führt nicht automatisch zu einer Adressänderung bei der Post. Teilen Sie der Post Ihre neue Adresse selbst mit.
Ja. Informieren Sie private Stellen wie Banken, Versicherungen, Krankenkassen und Arbeitgebende selbst über Ihre neue Adresse. Die Stadt Zürich übermittelt Ihre Adressänderung nicht automatisch an private Unternehmen.
Ja. Informieren Sie ewz selbst über Ihren Umzug. Die Anmeldung beim Personenmeldeamt ersetzt die Meldung an ewz nicht.
Nein. Die für die Radio- und Fernsehabgabe erforderlichen Daten werden aus den Einwohnerregistern übernommen. Die Rechnungen werden auf Grundlage dieser Daten automatisch erstellt und versendet.
Nein. Ihren Hund müssen Sie separat bei der Hundekontrolle der Stadt Zürich anmelden
Wenn Ihre bisherige Gemeinde am schweizweiten eUmzugCH teilnimmt, können Sie den Umzug online melden. Die Ab- und Anmeldung wird dabei über das Portal eUmzug.swiss abgewickelt.
Ist eine Meldung online nicht möglich, müssen Sie sich zuerst bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde abmelden. Danach können Sie den Zuzug in die Stadt Zürich persönlich beim Personenmeldeamt mit vorheriger Terminvereinbarung melden.
Ein Zuzug nach Zürich ist grundsätzlich möglich, für Drittstaatsangehörige gelten jedoch besondere ausländerrechtliche Bestimmungen. Der Zuzug kann nicht über eUmzugCH gemeldet werden. Vereinbaren Sie deshalb einen Termin beim Personenmeldeamt und beachten Sie die für Ihren Aufenthaltsstatus geltenden Bestimmungen.
Nach der Anmeldung beim Personenmeldeamt stehen die erforderlichen Angaben den zuständigen städtischen Stellen zur Verfügung. Private Unternehmen und andere externe Stellen werden hingegen nicht automatisch über Ihren Zuzug informiert.