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Informationen für Eigentümer*innen und Verwaltungen

stadt-zuerich.ch/gasersatz
Baugenossenschaft Dreispitz

Wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Stadtteil befindet, wo das Gasverteilnetz abgelöst wird, müssen Sie Ihre allfällige Gasheizung rechtzeitig ersetzen. Das gleiche gilt für allfällige dezentrale gasbetriebene Brauchwarmwassererzeuger. Sie können Ihr Gebäude dazu entweder an das örtliche Fernwärmenetz anschliessen oder eine erneuerbare Einzellösung wie eine Wärmepumpe realisieren. Auch bei Öl- und Elektroheizungen empfiehlt sich der baldige Umstieg auf eine klimafreundliche Lösung. Falls Ihre Liegenschaft über Gaskochherde,
-backöfen und weitere Gasgeräte mit Anschluss an das Gasverteilnetz verfügt, müssen Sie diese ebenfalls auswechseln
. Planen Sie den Ersatz der Geräte frühzeitig.

Was muss ich konkret unternehmen?

Die wichtigsten Schritte beim Ersatz von Gasheizungen und von Gasgeräten erklärt das folgende Video:

Übersicht über die wichtigsten Schritte beim Ersatz einer Gasheizung und von Gasgeräten

Gebietsspezifische Angaben finden Sie auf den unten stehenden Webseiten. Die Erschliessung mit Fernwärme und die Stilllegung des Gasverteilnetzes erfolgen nach einem koordinierten, auf die örtlichen Verhältnisse angepassten Plan. Der Anschluss an die Fernwärme ist nur in einem definierten Zeitfenster möglich. Beachten Sie die jeweiligen Fristen und das Merkblatt:

Altstetten-Nord
Tiefenbrunnen

Die Stadt Zürich informiert betroffene Liegenschaftseigentümer*innen und Verwaltungen zudem durch ein direktes Schreiben.

Informationsveranstaltung

Welche Heizlösungen gibt es an meinem Standort?

Schliessen Sie Ihre Liegenschaft wenn möglich an das örtliche Fernwärmenetz an. Die Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Energiekarte EnerGIS. Alternativ können Sie, sofern technisch umsetzbar, eine Einzellösung wie eine Luft/Wasser- oder Erdsonden-Wärmepumpe realisieren. Das gilt vor allem für kleine Liegenschaften mit geringem Wärmebedarf, für die eine solche Lösung oft kostengünstiger ist. Geben Sie Ihre Adresse ein und Sie erhalten Informationen zu den Möglichkeiten.

Geben Sie Ihre Adresse ein:

Wo kann ich mich beraten lassen?

Für Fragen stehen Ihnen die Fachleute der Energieberatung Stadt Zürich zur Verfügung. Rufen Sie an, schreiben Sie oder kommen Sie im Klimabüro vorbei:

Energieberatung Stadt Zürich
Klimabüro
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Zuständigkeit

Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz und UGZ .

Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich?

Stadt und Kanton Zürich unterstützen den Anschluss an die Fernwärme mit Fördergeldern. Für die Realisierung einer Wärmepumpe gibt es ebenfalls Fördergelder vom Kanton sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Stadt.

Die Stadt Zürich zahlt zudem unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für nicht amortisierte Investitionen in Gasgeräte, die wegen der Stilllegung des Gasverteilnetzes vorzeitig ausser Betrieb genommen werden müssen. Falls eine bestehende Gasheizung zwingend ersetzt werden muss, bevor der Anschluss an die Fernwärme möglich ist, entschädigt die Stadt unter bestimmten Bedingungen nicht amortisierte Investitionen für eine Übergangslösung. 

Für den Ersatz einer fossilen Heizung können Eigentümer*innen zurzeit ausserdem Fördergelder aus dem Pilotprogramm Restwertentschädigung bei vorzeitigem Heizungsersatz beantragen. Allenfalls zugesprochene Fördergelder für den Ersatz einer Gasheizung aus diesem Programm werden von der oben erwähnten Entschädigung für nicht amortisierte Gasgeräte abgezogen.

Welche Übergangslösungen gibt es?

Wenn an Ihrer bestehenden Heizung ein Defekt eintritt oder einzutreten droht, bevor der Anschluss an die Fernwärme möglich ist, prüfen Sie zunächst, ob die Heizung repariert oder ertüchtigt werden kann. Falls das nicht möglich ist, können Sie für eine befristete Zeit als Übergangslösung eine Öl- oder Gasheizung realisieren. Prüfen Sie dabei, ob Sie einen gebrauchten Heizkessel einsetzen können. Für die Bewilligung müssen Sie sich verpflichten, Ihre Liegenschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an die Fernwärme anzuschliessen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Bewilligung von Übergangslösungen. Bei Fragen berät Sie die Energieberatung Stadt Zürich.

Erfolgreiche Umsetzungsbeispiele

In der Stadt Zürich sind schon viele Liegenschaftseigentümer*innen von einer Gas- oder Ölheizung auf Fernwärme oder eine erneuerbare Einzellösung umgestiegen. 

Fragen & Antworten

Weitere Informationen