Stand der Gasnetzablösung in Zürich-Nord

In Zürich-Nord besteht seit vielen Jahren ein Fernwärmenetz. Bereits seit 2016 wird das örtliche Gasverteilnetz durch die Fernwärme abgelöst und etappenweise stillgelegt. Der Zeitplan dafür erstreckt sich noch bis 2024. Dann ist die Umstellung in diesem Gebiet abgeschlossen:
Zeitplan Stilllegung Erdgasversorgung in Zürich-Nord
Datum Stilllegung Gasverteilnetz * | |
---|---|
Schwamendingen | 30. Juni 2016 |
Seebach | 30. Juni 2021 |
Oerlikon | 30. Juni 2022 |
Neuaffoltern | 30. Juni 2023 |
Unterstrass Nord | 30. Juni 2024 |
- Weitere Informationen e360.ag/zuerichnord
* Einschränkung: Muss eine Gasleitung wegen eines Bauprojektes Dritter oder aus Sicherheitsgründen erneuert werden, kann sie bereits vor Ablauf der Frist stillgelegt werden.
Beratung
Die Energieberatung Stadt Zürich bietet Eigentümer*innen in Zürich-Nord Beratungen an, um sie bei der Suche nach einem optimalen Ersatz für ihre Heizung zu unterstützen.

Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz, UGZ und Wärme Zürich.
Förderprogramme
Profitieren Sie beim Anschluss Ihrer Liegenschaft an das Fernwärmenetz von einem Förderbeitrag.
Häufige Fragen
Am einfachsten auf der Informationsplattform EnerGIS der Stadt Zürich. Dort können Sie für jede Liegenschaft einzeln abfragen, ob und zu welchem Zeitpunkt die Gasversorgung stillgelegt wird.
Als betroffene Eigentümerschaft wurden Sie erstmals im September 2011 mit einem Schreiben über die Stilllegung Ihres Gasanschlusses informiert. In einem weiteren Schreiben vom Oktober 2012 sind Sie über die Verlängerung der Stilllegung der Gasversorgung in Ihrer Liegenschaft orientiert worden.
Der Stadtrat hat im Oktober 2012 eine Verschiebung der Stilllegung der Gasversorgung im Fernwärmegebiet Zürich-Nord beschlossen. Der angepasste Zeitplan sieht eine etappenweise Stilllegung bis 2024 vor. Genaue Angaben zum Zeitplan und Vorgehen finden Sie auf der Website von Energie 360°.
Es ist möglich, dass Gasleitungen vor Ablauf der Frist wegen eines Bauprojekts Dritter verlegt oder aus Sicherheitsgründen erneuert werden müssten. In einem solchen Fall würden die Gasleitungen vor Ablauf der Frist stillgelegt. Dadurch würden übermässig hohe Kosten vermieden, die angesichts der kurzen restlichen Nutzungsdauer nicht vertretbar wären.
Für 1,4 Millionen Franken ermöglicht die Stadt den Anschluss von 50 Liegenschaften an das Fernwärmenetz, die knapp unter der Wirtschaftlichkeitsgrenze liegen.
Weiter stehen 1,2 Millionen Franken zur Verfügung für die Beratung von betroffenen Eigentümer*innen, die kein Gas für die Erzeugung von Raumwärme oder Warmwasser mehr beziehen können. Sie können das Coaching Ersatz Erdgas in Anspruch nehmen.
5000 Tonnen CO₂ können pro Jahr eingespart werden, wenn alle rund 200 Liegenschaften – die in einer Einzelfallbetrachtung wirtschaftlich an das Fernwärmenetz in Zürich-Nord angeschlossen werden können – in Zukunft die klimafreundliche Fernwärme nutzen. Dies ist mehr als ein halbes Prozent des jährlichen CO₂-Ausstosses aller Heizungen auf Stadtgebiet.
In berechtigten Fällen entschädigt Energie 360° Investitionen in Erdgas-Heizungen, die aufgrund der Stilllegung der Erdgas-Leitung nicht amortisiert werden konnten.
Basis für die Berechnung sind eine individuelle Beurteilung der Sachlage sowie die Vorgaben des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverbandes (SIA 480) hinsichtlich Lebensdauer von Gasheizungsanlagen. Eine Entschädigung erfolgt, sofern der noch nicht amortisierte, kumulierte Restwert 500 Franken überschreitet.
- Weitere Informationen e360.ag/zuerichnord
Im Fernwärmegebiet Zürich-Nord liefern das Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz sowie das Holzheizkraftwerk Aubrugg den grössten Teil der Energie. Die Verbrennung von Haushaltskehricht und Holz in den Wärmeproduktionsanlagen liefert Wärme, die genutzt wird, um Wasser auf 90 bis 120 Grad aufzuheizen. Über ein gut isoliertes Leitungsnetz wird das heisse Wasser (Fernwärme) unterirdisch zur angeschlossenen Liegenschaft transportiert, wo mittels einer Wärmeübergabestation die Wärme an die Gebäudeheizung und Warmwasseraufbereitung abgegeben wird. Das abgekühlte Wasser fliesst im sogenannten Rücklauf in die Wärmeproduktionsanlage zurück und wird dort von neuem aufgeheizt – der Kreislauf beginnt von vorn.
Die Stadt kann rund 150 der 500 mit Erdgas beheizten Liegenschaften zu ihren aktuellen Anschlusskonditionen in einem Einzelanschluss wirtschaftlich an das Fernwärmenetz in Zürich-Nord anschliessen.
Anfragen für Neuanschlüsse werden seit dem Jahr 2000 einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen. Dabei wird basierend auf der Distanz und damit erforderlichen Leitungslänge sowie der benötigten Wärmemenge berechnet, ob der Anschluss wirtschaftlich ist, d.h. kostendeckend erstellt werden kann.
Für einen wirtschaftlichen Anschluss müssen die Einnahmen aus dem Energieverkauf die durch den Neuanschluss verursachten Investitionen in den Leitungsbau sowie die Kosten für Betrieb und Unterhalt der Leitung decken. Neuanschlüsse, die diese Wirtschaftlichkeitsvorgaben nicht erfüllen, können nicht angeschlossen werden, ausser die Gesuchsteller beteiligen sich freiwillig an den Anschlusskosten, um die geforderte Wirtschaftlichkeit zu erreichen.
Diese Vorgaben für den Anschluss der Liegenschaften sowie das Tarifmodell wurden durch den Stadtrat beschlossen und sind Teil des Leistungsauftrags der ERZ-Fernwärme.
Voraussichtlich können rund 300 erdgasversorgte Liegenschaften nicht wirtschaftlich an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. In einer Einzelanschlussbetrachtung erfüllen die Liegenschaften die Wirtschaftlichkeitsvorgaben nicht.
Trotzdem alle 500 Liegenschaften an das Fernwärmenetz anzuschliessen, würde rund 40 Millionen Franken kosten – das Verhältnis von Aufwand und ökologischem Nutzen wäre nicht vertretbar.
Für Besitzer und Besitzerinnen von Liegenschaften, die gemäss Einzelanschlussbetrachtung nicht wirtschaftlich an die Fernwärme angeschlossen werden können, besteht unter Umständen die Möglichkeit eines gemeinsamen Anschlusses mit Nachbarliegenschaften.
Für 50 Objekte, die knapp unter der Wirtschaftlichkeitsgrenze für einen Einzelanschluss liegen, subventioniert die Stadt Zürich einmalig den Anschluss mit insgesamt rund 1,4 Millionen Franken. Sie fördert damit die umweltfreundliche und lokal verfügbare Energie.
In erster Linie macht ein Ersatz der Gasheizung durch einen Anschluss an die Fernwärme Sinn. Dieser umweltfreundliche Energieträger ist lokal vorhanden und kann im Fernwärmegebiet bezogen werden. Falls ein Anschluss an die Fernwärme auch mit einem gemeinsamen Erschliessungsprojekt nicht möglich ist, stehen je nach Standort und Zustand der Liegenschaft sowie der notwendigen Heizleistung verschiedene Lösungen zur Auswahl wie etwa eine Erdsonden-Wärmepumpe, eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, eine Grundwasser-Wärmepumpe oder eine Holzfeuerung. Die Informationsplattform EnerGIS gibt Auskunft über die Möglichkeiten am Standort der jeweiligen Liegenschaft. Erneuerbare Heizsysteme können mit Sonnenkollektoren für warmes Wasser oder mit Solarzellen für die Produktion von Strom ergänzt werden.
Objekte im Fernwärmegebiet, die bereits an das Fernwärmenetz angeschlossen sind oder neu wirtschaftlich angeschlossen werden können, erhalten keine 2000-Watt-Beiträge für Sonnenkollektoren. Der Grund dafür ist, dass in der Sommerjahreszeit, in welcher die Sonnenkollektoren die meiste Energie liefern, tendenziell mehr als genug Kehrichtabwärme vorhanden ist. Diejenigen Objekte, die nicht an die Fernwärme angeschlossen werden können, erhalten 2000-Watt-Beiträge für Sonnenkollektoren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.