Ersatz Erdgas Zürich-Nord
Die Erdgas-Versorgung in Zürich-Nord wird etappenweise stillgelegt. Langfristig soll nur ein einziger leitungsgebundener Energieträger im Gebiet bestehen bleiben – die Fernwärme von ERZ Entsorgung + Recycling Zürich. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer werden mit kostenlosen Beratungen bei der Suche nach dem optimalen Ersatz für das Erdgas unterstützt.
Gründe für die Stilllegung
Lokale Nutzung umweltfreundlicher Energie
Abwärme, die bei der fachgerechten Verbrennung von Hauskehricht anfällt, kann ohne substanziellen Energieverlust nur über begrenzte Distanz transportiert werden. Wird sie nicht innerhalb dieses Umgebungs-Gebietes genutzt, verpufft wertvolle umweltfreundliche Energie. Deshalb hat im Fernwärmegebiet Zürich-Nord der Einsatz von Abwärme aus dem Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz Vorrang.
Schaffung Prioritätsgebiet für Fernwärme
Bereits 1977 wurde in Zürich-Nord ein Prioritätsgebiet für Fernwärme geschaffen, um die optimale Nutzung der lokal vorhandenen Abwärme aus der Abfallverbrennung rund um das Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz zu ermöglichen. Mit dem Stadtratsbeschluss von 1992 wurde die prioritäre Nutzung der ERZ Fernwärme in diesem Gebiet weiter gefestigt.
Erdgasversorgung nicht mehr wirtschaftlich
Infolge der Priorisierung von Fernwärme und weil viele Gebäude in Zürich-Nord energetisch saniert wurden, blieben in den letzten Jahren Neuanschlüsse für Erdgas aus. Dies führt seit längerem zu einem sinkendem Erdgas-Absatz im Fernwärmegebiet Zürich-Nord. Die Erdgas-Versorgung im Fernwärmegebiet Zürich-Nord kann daher mittelfristig nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden, so dass die Energie 360° AG zusammen mit der Stadt Zürich den Entscheid zur Stilllegung der Erdgas Leitungen getroffen hat.
Ein Schritt Richtung Klimaneutralität
Wenn wir die weltweiten Energiereserven schonen und die Umweltbelastung auf ein vertretbares Mass senken wollen, müssen wir unseren Energieverbrauch und CO₂-Ausstoss deutlich reduzieren. Mit dem Anschluss von 200 Liegenschaften an das städtische Fernwärmenetz werden 64 Prozent des heutigen Erdgasverbrauchs in Zürich-Nord durch umweltfreundliche Energie ersetzt, die zu 80 Prozent CO₂-neutral ist. Damit werden 5000 Tonnen CO₂ pro Jahr eingespart.
Verschiebung der Stilllegungsfrist
2011 hat Energie 360° AG (ehemals Erdgas Zürich) in Absprache mit der Stadt Zürich einen Fahrplan für die Stilllegung der Erdgas-Leitungen im Fernwärmegebiet Zürich-Nord ausgearbeitet und die betroffenen Eigentümerschaften sowie die Öffentlichkeit informiert. Mit dem Ziel, den Kundinnen und Kunden von Energie 360° AG eine grösstmögliche Amortisation ihrer erdgasversorgten Installationen zu ermöglichen, hat der Stadtrat im Oktober 2012 eine Verschiebung der Stilllegung um bis zu fünf Jahre beschlossen. Der angepasste Zeitplan sieht eine etappenweise Stilllegung der Erdgas-Leitungen im Fernwärmegebiet Zürich-Nord bis 2024 vor.
Zeitplan Stilllegung Erdgasversorgung in Zürich-Nord
Datum alt | Datum aktuell * | |
---|---|---|
Schwamendingen | 30. Juni 2015 | 30. Juni 2016 |
Seebach | 30. Juni 2016 | 30. Juni 2021 |
Oerlikon | 30. Juni 2017 | 30. Juni 2022 |
Neuaffoltern | 30. Juni 2018 | 30. Juni 2023 |
Unterstrass Nord | 30. Juni 2019 | 30. Juni 2024 |
- Weitere Informationen e360.ag/zuerichnord
* Einschränkung: Muss eine Erdgasleitung wegen eines Bauprojektes Dritter oder aus Sicherheitsgründen erneuert werden, kann sie bereits vor Ablauf der Verlängerungsphase stillgelegt werden.
Kostenlose Beratung
Die Energieberatung Stadt Zürich bietet Eigentümerschaften, die vom Erdgasrückzug betroffen sind, ein kostenloses Coaching an, um Sie bei der Suche nach einem optimalen Ersatz für ihre Heizung zu unterstützen.
Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz, UGZ und Wärme Zürich.
Förderprogramme
Profitieren Sie Beim Anschluss Ihrer Liegenschaft an das Fernwärmenetz von einem Förderbeitrag.
Häufige Fragen
Am einfachsten auf der Informationsplattform EnerGIS der Stadt Zürich. Dort können Sie für jede Liegenschaft einzeln abfragen, ob und zu welchem Zeitpunkt die Erdgasversorgung stillgelegt wird.
Als betroffene Eigentümerschaft wurden Sie erstmals im September 2011 mit einem Schreiben über die Stilllegung Ihres Erdgasanschlusses informiert. In einem weiteren Schreiben vom Oktober 2012 sind Sie über die Verlängerung der Stilllegung der Erdgasversorgung in Ihrer Liegenschaft orientiert worden.
Der Stadtrat hat im Oktober 2012 eine Verschiebung der Stilllegung der Erdgas-Versorgung im Fernwärmegebiet Zürich-Nord beschlossen. Der neue Stilllegungstermin kann für die einzelnen Liegenschaften jedoch nur eingeschränkt gewährleistet werden. Genaue Angaben zum Zeitplan und Vorgehen finden Sie hier.
Es ist möglich, dass Erdgas-Leitungen während der Verlängerungsfrist wegen eines Bauprojekts Dritter verlegt oder aus Sicherheitsgründen erneuert werden müssten. In einem solchen Fall würden die Gasleitungen vor Ablauf der Verlängerungsfrist stillgelegt. Dadurch würden übermässig hohe Kosten vermieden, die angesichts der kurzen restlichen Nutzungsdauer nicht vertretbar wären.
Für 1,4 Millionen Franken ermöglicht die Stadt den Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadt Zürich von 50 Liegenschaften, die knapp unter der Wirtschaftlichkeitsgrenze liegen.
Weiter stehen 1,2 Millionen Franken zur Verfügung für die Beratung von betroffenen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern, die künftig kein Erdgas für die Erzeugung von Raumwärme oder Warmwasser mehr beziehen können. Sie können das kostenlose Coaching Ersatz Erdgas in Anspruch nehmen.
5000 Tonnen CO₂ können pro Jahr eingespart werden, wenn alle rund 200 Liegenschaften – die in einer Einzelfallbetrachtung wirtschaftlich an das Fernwärmenetz der Stadt Zürich angeschlossen werden können – in Zukunft die klimafreundliche Fernwärme nutzen. Dies ist mehr als ein halbes Prozent des jährlichen CO₂-Ausstosses aller Heizungen auf Stadtgebiet.
Würden zudem von den 2000 ölbeheizten Liegenschaften im Fernwärmegebiet Zürich-Nord 750 auf Fernwärme umgerüstet, könnten zusätzlich 30 000 Tonnen CO₂ pro Jahr eingespart werden. Dies entspricht knapp 4 Prozent des jährlichen CO₂-Ausstosses aller Heizungen in der Stadt Zürich.
In berechtigten Fällen entschädigt Energie 360° AG Investitionen in Erdgas-Heizungen, die aufgrund der Stilllegung der Erdgas-Leitung nicht amortisiert werden konnten.
Basis für die Berechnung sind eine individuelle Beurteilung der Sachlage sowie die Vorgaben des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverbandes (SIA 480) hinsichtlich Lebensdauer von Gasheizungsanlagen. Eine Entschädigung erfolgt, sofern der noch nicht amortisierte, kumulierte Restwert 500 Franken überschreitet.
- Weitere Informationen e360.ag/zuerichnord
Im Fernwärmegebiet Zürich-Nord liefern das Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz sowie das Holzheizkraftwerk Aubrugg den grössten Teil der Energie für die Zürich Wärme. Die Verbrennung von Haushaltskehricht und Holz in den Wärmeproduktionsanlagen liefert Wärme, die genutzt wird um Wasser auf 90 bis 120 Grad aufzuheizen. Über ein gut isoliertes Leitungsnetz wird das heisse Wasser (Fernwärme) unterirdisch zur angeschlossenen Liegenschaft transportiert, wo mittels einer Wärmeübergabestation die Wärme an die Gebäudeheizung und Warmwasseraufbereitung abgegeben wird. Das abgekühlte Wasser fliesst im sogenannten Rücklauf in die Wärmeproduktionsanlage zurück und wird dort von neuem aufgeheizt – der Kreislauf beginnt von vorn.
Die Stadt kann rund 150 der 500 mit Erdgas beheizten Liegenschaften zu ihren aktuellen Anschlusskonditionen in einem Einzelanschluss wirtschaftlich an das Netz von Zürich Wärme anschliessen.
Anfragen für Neuanschlüsse werden seit dem Jahr 2000 einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen. Dabei wird basierend auf der Distanz und damit erforderlichen Leitungslänge sowie der benötigten Wärmemenge berechnet, ob der Anschluss wirtschaftlich ist, d.h. kostendeckend erstellt werden kann.
Für einen wirtschaftlichen Anschluss müssen die Einnahmen aus dem Energieverkauf die durch den Neuanschluss verursachten Investitionen in den Leitungsbau sowie die Kosten für Betrieb und Unterhalt der Leitung decken. Neuanschlüsse, die diese Wirtschaftlichkeitsvorgaben nicht erfüllen, können nicht angeschlossen werden, ausser die Gesuchsteller beteiligen sich freiwillig an den Anschlusskosten, um die geforderte Wirtschaftlichkeit zu erreichen.
Diese Vorgaben für den Anschluss der Liegenschaften sowie das Tarifmodell wurden durch den Stadtrat beschlossen und sind Teil des Leistungsauftrags der ERZ Fernwärme.
Voraussichtlich können rund 300 erdgasversorgte Liegenschaften nicht wirtschaftlich an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. In einer Einzelanschlussbetrachtung erfüllen die Liegenschaften die Wirtschaftlichkeitsvorgaben nicht.
Trotzdem alle 500 Liegenschaften an das Fernwärmenetz anzuschliessen, würde rund 40 Millionen Franken kosten – das Verhältnis von Aufwand und ökologischem Nutzen wäre nicht vertretbar.
Für 50 Objekte, die knapp unter der Wirtschaftlichkeitsgrenze für einen Einzelanschluss liegen, subventioniert die Stadt Zürich einmalig den Anschluss mit insgesamt rund 1,4 Millionen Franken. Sie fördert damit die umweltfreundliche und lokal verfügbare Energie.
Für Besitzer und Besitzerinnen von Liegenschaften, die gemäss Einzelanschlussbetrachtung nicht wirtschaftlich an die Fernwärme angeschlossen werden können, besteht die Möglichkeit eines gemeinsamen Anschlusses mit Nachbarliegenschaften.
In erster Linie macht ein Ersatz der Erdgasheizung durch einen Fernwärmeanschluss Sinn. Dieser umweltfreundliche Energieträger ist lokal vorhanden und kann im Fernwärmegebiet bezogen werden. Falls ein Anschluss an das Fernwärme auch mit einem gemeinsamen Erschliessungsprojekt nicht möglich ist, stehen je nach Standort und Zustand der Liegenschaft sowie der notwendigen Heizleistung verschiedene Energieträger zur Auswahl. Um die Klima-und Energieziele der Stadt Zürich zu erreichen, steht die Nutzung erneuerbarer Energien im Vordergrund, wie etwa Erdsonden-Wärmepumpe, Aussenluft-Wärmepumpe, Grundwasser-Wärmepumpe oder Holzfeuerungen. Diese Heizsysteme können mit Sonnenkollektoren für warmes Wasser oder mit Solarzellen für die Produktion von Strom ergänzt werden.
In Einzelfällen, bei denen eine Sanierung oder ein Neubau erst später möglich ist, kann für eine beschränkte Zeit auch eine Ölheizung in Frage kommen.
Objekte im Fernwärmegebiet, welche bereits an das Zürich Wärme Netz angeschlossen oder neu wirtschaftlich angeschlossen werden können, erhalten keine 2000-Watt-Beiträge für Sonnenkollektoren. Der Grund dafür ist, dass in der Sommerjahreszeit, in welcher die Sonnenkollektoren die meiste Energie liefern, tendenziell mehr als genug Kehrichtabwärme vorhanden ist. Diejenigen Objekte, die nicht an die Fernwärme angeschlossen werden können, erhalten 2000-Watt-Beiträge für Sonnenkollektoren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.