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Neues Finanzierungsmodell für flexiblen Altersrücktritt

Medienmitteilung

Antrag an den Gemeinderat

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat eine Teilrevision des Personalrechts. Dabei sollen die Überbrückungszuschüsse für den vorzeitigen Altersrücktritt neu geregelt werden. Das überarbeitete Finanzierungsmodell sieht vor, die Finanzierung der Überbrückungszuschüsse neu aufzuteilen, mit dem Ziel, ein längeres Verbleiben im Arbeitsprozess interessanter zu gestalten.

16. November 2016

Die Stadt Zürich will vorzeitige Altersrücktritte weiterhin unterstützen, um damit den unterschiedlichen Bedürfnissen der städtischen Angestellten in der späten Phase des Erwerbslebens gerecht zu werden. Der Stadtrat hat Änderungen bei der Finanzierung des Überbrückungszuschusses Anfang 2015 als Teil der finanzpolitischen Massnahmen angekündigt, zusammen mit der Vorlage zur Änderung der Beitragsaufteilung bei Spar- und Risikobeiträgen an die Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH). Die damalige Vorlage sah vor, freiwillige vorzeitige Altersrücktritte zwischen Alter 58 und 65 nicht mehr zu fördern und die Arbeitgeberbeiträge zur Finanzierung der Überbrückungszuschüsse auf unfreiwillige Altersrücktritte zu beschränken. Von diesem ursprünglichen Vorhaben sieht der Stadtrat nun ab. «Wir haben im Dialog mit den Personalverbänden ein Finanzierungsmodell entwickelt, das für das Personal weiterhin attraktiv ist und gleichzeitig den heutigen Anforderungen an die Berufswelt besser gerecht wird», betont Stadtrat Daniel Leupi. 

Arbeitgeberbeiträge künftig ab Alter 60

Die Stadt als Arbeitgeberin übernimmt im aktuellen Modell 62 Prozent der Kosten des Überbrückungszuschusses für Angestellte mit mindestens acht Dienstjahren. Der Zuschuss wird von der PKZH für die fehlende AHV-Rente bei vorzeitigen Altersrücktritten ab Alter 58 während maximal fünf Jahren, längstens bis zum Erreichen des AHV-Alters ausbezahlt. Im überarbeiteten Modell will der Stadtrat weiterhin Altersrücktritte für Mitarbeitende ab sechzig Jahren mit städtischen Mitteln mitfinanzieren, die Arbeitgeberbeiträge aber je nach Rücktrittsalter abstufen: 

  • 60 Jahre: 30 %
  • 61 Jahre: 40 %
  • 62 Jahre: 60 %
  • 63 Jahre: 65 %
  • 64 Jahre: 70 % 

Für Angestellte, die kurz vor dem Pensionsalter stehen, wird ein Anreiz geschaffen, länger im Erwerbsleben zu bleiben und ihre Kompetenzen weiterhin der Stadt zur Verfügung zu stellen. Damit soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt und die demographischen Entwicklungen in der Gesamtbevölkerung berücksichtigt werden. Zudem soll mit dem längeren Verbleib von erfahrenen Mitarbeitenden im Arbeitsprozess auch dem Wissenstransfer von älteren zu jüngeren Angestellten noch besser Rechnung getragen werden. 

Vernehmlassung zur Vorlage

In der Vernehmlassung zur Vorlage des Überbrückungszuschusses war seitens der stadtinternen Stellen und der Personalverbände praktisch unbestritten, dass die Prozentsätze mit steigendem Alter zunehmen sollen und der bisherige Einheitssatz abgelöst werden soll. Nachdem die Prozentsätze für Alter 60 und 61 in der Vernehmlassung besonders häufig als zu tief kritisiert wurden (sie lagen bei 20 und 30 Prozent), hat der Stadtrat diese um je 10 Prozent erhöht. Nicht berücksichtigt hat der Stadtrat hingegen verschiedene Vorschläge für Sonderregelungen ganzer Berufsgruppen in besonders belastenden Berufen, auch weil es nicht gelungen ist, eine treffende Abgrenzung zu finden. 

Noch in Vernehmlassung ist die Vorlage zur Finanzierung einer allfälligen Unterdeckung der Pensionskasse. Gemäss Vorschlag des Stadtrats soll die Kostenverteilung grundsätzlich wie bei den Spar- und Risikobeiträgen erfolgen (neu 60/40 Prozent). Sollte die Stadt jedoch über kein Eigenkapital mehr verfügen, beantragt der Stadtrat eine Aufteilung von 50/50 Prozent für die Stadt und die Angestellten, was die Mehrheit des Stiftungsrats der PKZH ablehnt. 

Ergebnisverbesserungen von mehreren Millionen Franken

Mit dem neuen Finanzierungsmodell können die Kosten für Arbeitgeberbeiträge gemäss Schätzungen um mehrere Millionen Franken jährlich gesenkt werden. Die Änderungen leisten damit einen Beitrag zur Ergebnisverbesserung, was angesichts der finanzpolitischen Herausforderungen von zentraler Bedeutung ist. Das neue Modell wird auch vom Stiftungsrat der PKZH begrüsst und soll – mit einer Übergangsregelung – ab 2018 in Kraft gesetzt werden.

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