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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendung und Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommen bei jedem Angebot des Schulungszentrums Gesundheit zur Anwendung. Gültigkeit ab 1. Juni 2022.

Anmeldung

Das Schulungszentrum Gesundheit akzeptiert Anmeldungen nur in schriftlicher Form. Diese sind verbindlich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine Teilnahmebestätigung erfolgt bei Durchführung in der Regel einen Monat vor Beginn. Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmenden, dass sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen resp. der Zielgruppe entsprechen.

Zahlungsbedingungen

Das Schulungszentrum Gesundheit stellt den Kurs-/Veranstaltungspreis nach der Teilnahme resp. am ersten Tag eines mehrtägigen Lehrgangs in Rechnung. Das Nichtbezahlen gilt nicht als Abmeldung. Auf Anfrage können individuelle Zahlungsmodalitäten vereinbart werden. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Durchführung

Für jeden Kurs/jede Veranstaltung legt das Schulungszentrum Gesundheit eine minimale und maximale Gruppengrösse fest. Das Schulungszentrum Gesundheit behält sich vor, bei Erkrankung von Dozierenden oder zu kleiner Gruppengrösse den Kurs/die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben.

Versäumte Lektionen / Kurstage

Bei Abwesenheit von Teilnehmenden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises. Versäumte Lektionen oder Kurstage können in der Regel nicht nachgeholt werden. Über allfällige Ausnahmefälle entscheidet die Programmleitung; Kostenpunkt Fr. 150.– pro Kurstag für den administrativen Aufwand.

Abmeldungen

Bei Abmeldung durch Teilnehmende fallen folgende Rücktrittsgebühren an (als Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels oder E-Mail-Eingangs):

Abmeldezeitpunkt Rücktrittsgebühr:

  • Bis 6 Wochen vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn: 0 % des Kurspreises
  • Ab 6–4 Wochen vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn: 50 % des Kurspreises
  • Ab 4 Wochen vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn: 100 % des Kurspreises

Eine gleichwertige Ersatzperson kann gestellt werden; die Aufwandsentschädigung beträgt 10 % des Kurspreises, mindestens jedoch Fr. 100.–. Der Kurspreis für die Ersatzperson bleibt bestehen.

Austritt

Bei Austritt durch Teilnehmende aus einem laufenden Kurs besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises.

Programm- und Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen der AGB bleiben vorbehalten.

Foto- und/oder Videoaufnahmen

An Fachforen und Symposien werden Foto- und/oder Videoaufnahmen angefertigt, mit deren späteren Verwendung Sie sich durch den Besuch der Veranstaltung einverstanden erklären. Wir verwenden die Fotos für einen Rückblick der Veranstaltung auf der Landingpage sowie auch für die Sozialen Medien oder Druckprodukte.

Finanzielle Unterstützung vom Bund für den eidg. Fachausweis Ausbilder*in

Wenn Sie die Abschlussprüfung «Ausbilder/*in mit eidg. Fachausweis» ablegen, können Sie für die AdA Fachmodule eine finanzielle Unterstützung vom Bund beantragen.

Wichtigste Eckdaten:

  • Der Bund übernimmt max. 50 % der anrechenbaren Kursgebühren von Kursen, die auf Berufsprüfungen (eidg. Fachausweis) oder höhere Fachprüfungen (eidg. Diplom) vorbereiten.
  • Der Bundesbeitrag wird an die Studierenden (und nicht an das Ausbildungsinstitut) ausgerichtet. Sie können Bundesbeiträge nur in Anspruch nehmen, wenn die Rechnung für die Kurskosten auf Sie als Person sowie Ihre Privatadresse lautet und die Rechnung von Ihnen persönlich bezahlt wird. Es ist also nicht möglich, Subventionen für einen anderen Rechnungsempfänger bzw. Zahler, z.B. Ihren Arbeitgeber, zu erhalten. Sollte sich Ihr Arbeitgeber an Ihrer Weiterbildung finanziell beteiligen, müssen Sie eine Vereinbarung mit ihm treffen, damit die Kursrechnungen wie oben beschrieben direkt durch Sie beglichen werden können. Bei einer Verrechnung der Kurskosten an die Firmenadresse verzichten Sie oder Ihr Arbeitgeber auf eine Rückerstattung durch den Bund.
  • Bedingung ist das Ablegen (nicht aber das Bestehen) der eidgenössischen Abschlussprüfung.
  • Entsprechend wird der Bundesbeitrag erst nach der Abschlussprüfung ausbezahlt. Die Vorfinanzierung ist Sache der Studierenden. In bestimmten Härtefällen kann die Vorfinanzierung durch den Bund beantragt werden; die Modalitäten dafür sind noch nicht geregelt.
  • Eine weitere Bedingung ist der Wohnsitz in der Schweiz.
  • Am Beitragssystem für die Prüfungen ändert sich nichts.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des SBFI oder im Erklärvideo

Versicherung

Das Schulungszentrum Gesundheit schliesst jegliche Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Kursen/Veranstaltungen aus. Für eine ausreichende Versicherungsdeckung sind die Teilnehmenden selber verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen auf dem SGZ Campus erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust kann das Schulungszentrum Gesundheit nicht haftbar gemacht werden.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Schulungszentrum Gesundheit ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.

Weitere Informationen

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