Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Zürich stimmten am 25. November 2007 über vier Vorlagen zur Änderung der Gemeindeordnung zu. Diese betreffen die Verselbständigung der Parlamentsdienst, der Finanzkontrolle, die Wahl des Datenschutzbeauftragten und die Übertragung der Zuständigkeit zur Erteilung des Bürgerrechts an den Stadtrat.
Nachdem der Regierungsrat diese Änderungen am 6. bzw. 13. Februar 2008 genehmigt hatte, hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2008 die Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen auf den 1. März 2008 beschlossen. Die pendenten Einbürgerungsgesuche vor dem Gemeinderat werden im Rahmen einer Übergangsregelung noch durch den Gemeinderat nach bisheriger Kompetenzordnung entschieden.
Nachdem der Regierungsrat diese Änderungen am 6. bzw. 13. Februar 2008 genehmigt hatte, hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2008 die Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen auf den 1. März 2008 beschlossen. Die pendenten Einbürgerungsgesuche vor dem Gemeinderat werden im Rahmen einer Übergangsregelung noch durch den Gemeinderat nach bisheriger Kompetenzordnung entschieden.