Global Navigation

Kein Schutz für altes Bauernhaus im Kreis 7

Medienmitteilung

Das Bauernhaus an der Hinterbergstrasse 31 aus dem Jahr 1824 wäre ein klassisches Schutzobjekt. Die Stadt Zürich kann es allerdings nicht unter Schutz stellen, da sie eine gesetzliche Frist nicht eingehalten hat.

5. März 2008

Es ist eines der letzten Gebäude aus dieser Zeit am Zürichberg, es ist gut erhalten und ein typisches bäuerliches Wohnhaus aus Fachwerk und Stein. Ausserdem würde die Unterschutzstellung den Interessen der Eigentümer an einer höheren Ausnützung ihrer Parzelle nicht im Wege stehen. Die Denkmalpflege stand in Vertragsverhandlungen mit den Eigentümern und hat dabei die provisorische Unterschutzstellung nicht fristgemäss verlängert. Damit entfällt die Möglichkeit der Stadt, das Gebäude zu schützen. Ob die Eigentümer das Bauernhaus abbrechen oder renovieren, ist noch nicht klar. Die Denkmalpflege hat aufgrund dieses Ereignisses die Fristenkontrolle verbessert.

Weitere Informationen