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Neuer Leitfaden für die Boulevardgastronomie

Medienmitteilung

Vollständige Überarbeitung in Absprache mit Gastroverbänden

Der städtische Leitfaden zur Boulevardgastronomie ist in einer völlig überarbeiteten Fassung neu erschienen. Die Stadt Zürich hat unter Einbezug von vier Gastronomieverbänden und einer Consultingfirma das Ziel verfolgt, die Balance zwischen unternehmerischer Freiheit und öffentlichen Interessen zu finden.

18. März 2008

Was muss ein Gastrounternehmer beachten, wenn er für seinen Betrieb den öffentlichen Grund benützen möchte, und wie kommt er zu einer Bewilligung? Damit Interessierte dies erfahren, ohne dass sie von Anfang an mehrere städtische Dienstabteilungen, Erlasse und Gesetze konsultieren müssen, gibt die Stadt Zürich seit dem Jahr 2000 den Leitfaden «Boulevardgastronomie» heraus. Dabei werden jeweils Branchenvertretungen konsultiert.

Da die Anzahl Gesuche stetig zunimmt und sich die Bedürfnisse ändern, wurde die Broschüre alle zwei Jahre angepasst. Für die vierte Auflage 2008 gab der Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements, Stadtrat Martin Waser, eine komplette Überarbeitung unter verstärktem Einbezug des Gastgewerbes in Auftrag. Es hatte sich nämlich immer mehr gezeigt, dass nebst der Berücksichtigung neuer Trends auch eine grundsätzliche Überprüfung der Regeln angezeigt war. Teils waren diese zu detailliert, teils im Gegenteil interpretationsbedürftig und damit konfliktträchtig. «Meine Vorgabe war, nur Unerlässliches zu regeln und die Balance zwischen unternehmerischer Freiheit und öffentlichen Interessen zu finden», erklärte Stadtrat Waser an der Präsentation des überarbeiteten Leitfadens.

Im Auftrag des Tiefbauamts ermittelte die auf Gastronomie spezialisierte Consultingfirma jürg landert.gastronomie.konzepte.consulting ltd. (jlz) die verschiedenen Meinungen und Bedürfnisse, erarbeitete Vorschläge, führte Vernehmlassungen und Hearings durch. Als Ansprechpartner auf Seiten des Gastgewerbes fungierten vier Verbände, nämlich die Zürcher Hoteliers, Gastro Zürich City, die Zürcher Cafetiers und der Leaders Club Suisse.

jlz und dem Tiefbauamt gelang es schliesslich, einen Leitfaden zu formulieren, hinter dem im Grundsatz alle beteiligten Gastroverbände und städtischen Dienstabteilungen stehen können. Trotz Divergenzen bei Heizpilzen und Gebührenhöhe strich die Geschäftsführerin des Zürcher Cafetier Verbands, Johanna Bartholdi, die unternehmerischen Freiheiten hervor: «Es ist zu hoffen, dass dieser Leitfaden eine Signalwirkung auf andere Gemeinden und Städte haben wird.»

Im Vergleich zu den bisherigen Auflagen ist die neue Version gleichzeitig präziser und einfacher geworden. Der Bewilligungsprozess ist genauer beschrieben. Begriffe und Vermassungen werden definiert, damit alle vom selben reden. Zur Vereinfachung wurden die ästhetischen Vorgaben reduziert. Mobiliar, d.h. leicht verschiebbare Möbel, ist in Farbe Form und Anzahl grundsätzlich frei wählbar, und es muss nicht mehr im Grundrissplan eingezeichnet werden. Nach wie vor darf aber öffentlicher Raum nicht mit aneinandergereihten Hindernissen gleichsam privatisiert werden, und es gelten die Kriterien der Sicherheit sowie der Durchlässigkeit für Rollstühle, Kinderwagen, Reinigungs- und Rettungsfahrzeuge. Der Leitfaden «Boulevardgastronomie» kann auf www.stadt-zuerich.ch/tiefbauamt (Medien) heruntergeladen werden.