Massnahmenpaket des Stadtrates gegen Jugendgewalt
Medienmitteilung
Legislaturschwerpunkt 3: «Jugend in Zürich»
Der Stadtrat hat ein Massnahmenpaket gegen Jugendgewalt verabschiedet. Er will bestehende Massnahmen bündeln, ergänzen und die Vernetzung innerhalb der Stadtverwaltung optimieren. Die Aussage ist unmissverständlich: Der Stadtrat toleriert keine Gewalt, will Regeln setzen und durchsetzen.
2. April 2008
Jugendliche und junge Erwachsene geraten oft nur dann ins Blickfeld des öffentlichen Interesses, wenn sie ein problematisches Verhalten an den Tag legen. Vergessen wird dabei, dass die grosse Mehrheit von ihnen ohne besondere Schwierigkeiten ihren Alltag gestaltet und ihre berufliche und gesellschaftliche Integration gut meistert. Im Legislaturschwerpunkt «Jugend in Zürich: Freiräume, Arbeit und Sicherheit» misst der Stadtrat dem Problem der Jugendgewalt die nötige Bedeutung zu. Zum Thema «Sicherheit durch Vorbeugen und Grenzen setzen» hat der Stadtrat klare Ziele definiert. Der Stadtrat toleriert keine Gewalt unter Jugendlichen. Konflikte sollen friedlich gelöst werden. Jugendliche sollen sich in der Stadt Zürich sicher fühlen. «Wir haben Verhaltensgrenzen und Regeln klar kommuniziert und werden diese konsequent durchsetzen. Es muss allen Jugendlichen klar sein, dass das Nichteinhalten von Regeln nicht statthaft ist, geahndet wird und begangenes Unrecht wiedergutgemacht werden muss», betont Stadtrat Gerold Lauber, Leiter Delegation Legislaturschwerpunkt Jugend. Die Verantwortung in der Durchsetzung der Regeln tragen viele. Der Stadtrat unterstreicht daher die Wichtigkeit, dass alle für Erziehung, Bildung, Arbeit und Freizeitgestaltung verantwortlichen Personen eine klare Haltung zeigen und geltende Regeln durchsetzen. Das Zusammenspiel von Prävention, Konfliktbewältigung und Repression sei in der Bekämpfung und Eindämmung der Jugendgewalt entscheidend, wie Lauber weiter ausführt.
Massnahmenpaket mit acht Punkten
In der Stadt Zürich bestehen bereits zahlreiche Präventions- und Interventionsmassnahmen gegen Jugendgewalt und Suchtmittelkonsum in den Bereichen Schulen, Soziales und Polizei. Mit dem nun lancierten Massnahmenpaket gegen Jugendgewalt will der Stadtrat die bestehenden Massnahmen bündeln, ergänzen und die Vernetzung innerhalb der Stadtverwaltung optimieren. Das Massnahmenpaket umfasst folgende Punkte:
Massnahmenpaket mit acht Punkten
In der Stadt Zürich bestehen bereits zahlreiche Präventions- und Interventionsmassnahmen gegen Jugendgewalt und Suchtmittelkonsum in den Bereichen Schulen, Soziales und Polizei. Mit dem nun lancierten Massnahmenpaket gegen Jugendgewalt will der Stadtrat die bestehenden Massnahmen bündeln, ergänzen und die Vernetzung innerhalb der Stadtverwaltung optimieren. Das Massnahmenpaket umfasst folgende Punkte:
- Einsetzung Task Force Jugendgewalt: Die Task Force setzt sich Fachleuten der Polizei, Schule und Sozialdienste zusammen, mit der Aufgabe, alle Massnahmen gegen Jugendgewalt auf die vom Stadtrat gesetzten Ziele auszurichten und sie auf Qualität und Wirkung hin zu prüfen. Als Leiter der Task Force wählte der Stadtrat Andres Oehler, Stabschef des Hochbaudepartements.
- Gewalttätige Konflikte verhindern: Konflikte sollen mit verschiedenen Massnahmen frühzeitig erkannt und verhindert werden, wie beispielsweise dem Projekt «ZüriCourage». Im seit November 2007 erfolgreich geführten Projekt intervenieren Antikonfliktteams von Sip Züri sowie Polizistinnen und Polizisten frühzeitig in «hot spots» des öffentlichen Raums und des öffentlichen Verkehrs, um den Einsatz von Gewalt als Konfliktlösungsmittel zu verhindern.
- Konfliktlösung ohne Gewalt gilt für alle: Auch gewaltbereite Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund haben einen respektvollen Umgang und Konfliktlösungsmuster ohne Gewalt zu lernen. Von Eltern, Migranten-Vereinen und ihren Schlüsselpersonen wird ihr Beitrag dazu eingefordert. Der Stadtrat erwägt in diesem Zusammenhang Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittler auch im öffentlichen Raum einzusetzen.
- Sicherstellung von Waffen und Handys: Der Stadtrat toleriert keinen Waffenbesitz bei Jugendlichen. Waffen, gefährliche Gegenstände und Handys, die als Tatmittel dienen, werden von Lehrpersonen, Jugendarbeitern und Polizei sichergestellt.
- Strikte Kontrolle der Alkoholabgabe: Alkoholverkaufsläden, Clubs und Veranstaltungen mit jugendlichen Kunden werden intensiv auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen kontrolliert und bei Widerhandlungen mit straf- und verwaltungsrechtlichen Massnahmen sanktioniert.
- Keine öffentliche Besäufnisse: Betrunkene Jugendliche und junge Erwachsene, welche die öffentliche Ordnung stören oder sich und andere gefährden, werden von der Polizei in Gewahrsam genommen. Minderjährige müssen von den Eltern abgeholt werden oder sie werden unverzüglich an den Wohnort der Eltern zugeführt.
- Intensive Opferbetreuung: Jugendliche Opfer von Gewalt bzw. ihre Eltern werden motiviert, Anzeige zu erstatten. Die Polizei gestaltet das Anzeigeverfahren einfacher, direkter und niederschwelliger.
- Sofortige Reaktion: Bei Regelverletzungen werden die Sanktionen klar kommuniziert und sind für die Betroffenen sofort spürbar und nachvollziehbar. Strafrechtlich relevantes Verhalten wird von Schulen, Ausbildungsstätten und Institutionen der Polizei gemeldet.