Nun doch vorgezogene Massnahmen an der Hardbrücke
Medienmitteilung
Folge der Überweisung des Stimmrechtsrekurses an das Verwaltungsgericht
Die Überweisung des Stimmrechtsrekurses gegen die Hardbrücke vom Bundesgericht an das Verwaltungsgericht hat eine neue Ausgangslage geschaffen. Es müssen vorgezogene Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden.
3. April 2008
Der Baubeginn für eine Gesamtsanierung der 35 Jahre alten Hardbrücke war vor über einem Jahr vorgesehen. Das Projekt ist jedoch durch einen Stimmrechtsrekurs blockiert. Am 28. Januar 2008 stellte die Stadt Zürich eine Sicherheitsexpertise sowie vorgezogene Sicherheitsmassnahmen vor, welche die Betriebssicherheit der Brücke auch für die nächsten ein bis fünf Jahre gewährleisten sollen. Damals lag der Rekurs beim Bundesgericht. Gleichentags wurde bekannt, dass dieses die aufschiebende Wirkung nicht erteilte. Es zeichnete sich ab, dass mit der Gesamtsanierung im Frühjahr 2009 begonnen werden könnte und vorgezogene Massnahmen deshalb nicht erforderlich würden.
Mit Urteil vom 17. März 2008 entschied das Bundesgericht jedoch, der Stimmrechtsrekurs gegen die Ausgaben für die Instandsetzung der Hardbrücke sei an das kantonale Verwaltungsgericht zu überweisen. Daraus hat sich eine neue Ausgangslage ergeben. Der Baukredit für die Gesamtsanierung ist wieder blockiert, und es ist ungewiss, wann der Rechtsweg abgeschlossen sein wird.
Nach der Überweisung des Verfahrens an das Verwaltungsgericht ist im besten Fall damit zu rechnen, dass der Rechtsweg bis März 2009 abgeschlossen ist. Es kann aber auch rund ein Jahr länger dauern, bis ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt.
Auch im besten Falle ist es somit unmöglich, im Frühling 2009 mit den Sanierungsarbeiten zu beginnen, da mit der Ausführungsprojektierung und erneuten Ausschreibung der Bauarbeiten erst nach einem rechtskräftigem Entscheid begonnen werden darf. Das Tiefbauamt muss daher nun doch die im Januar vorgestellten Sicherheitsmassnahmen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit projektieren und im nächsten Jahr umsetzen.
Die Brückenfahrbahn wird 2009 im Bereich zwischen Heinrichstrasse und Brückenende bei der Rosengartenstrasse provisorisch verstärkt. Die Bauzeit ist auf 6 bis 8 Monate zu schätzen und erfordert Verkehrsprovisorien. Die Massnahmen müssen derart disponiert werden, dass die künftige Brückeninstandsetzung nicht verunmöglicht oder massiv verteuert wird. Die entsprechenden gebundenen Ausgaben für diese Massnahmen kann der Stadtrat in eigener Kompetenz beschliessen. Bei rund 20 exponierten Stützen in der Hardstrasse wird die Anprallsanierung auf Anfang 2009 vorgezogen. Auch diese Ausgaben kann der Stadtrat in eigener Kompetenz beschliessen.
Die Mehrkosten, die durch die neue Ausgangslage entstehen, dürften mehrere Millionen betragen, genauer beziffern lassen sie sich noch nicht. Mehrkosten fallen zum Beispiel durch die Teuerung an oder für die künftige Neuausschreibung der Sanierungsarbeiten.
Nicht absehbar sind zudem nicht nur die finanziellen, sondern auch die operativen Auswirkungen wegen der Neukoordinierung mit den Projekten Flankierende Massnahmen zur Westumfahrung, Polizei- und Justizzentrum sowie Tram Zürich-West. Beim Tram Zürich-West gibt es im schlimmsten Fall eine verspätete Inbetriebnahme oder einen mehrmonatigen Betriebsunterbruch.
Mit Urteil vom 17. März 2008 entschied das Bundesgericht jedoch, der Stimmrechtsrekurs gegen die Ausgaben für die Instandsetzung der Hardbrücke sei an das kantonale Verwaltungsgericht zu überweisen. Daraus hat sich eine neue Ausgangslage ergeben. Der Baukredit für die Gesamtsanierung ist wieder blockiert, und es ist ungewiss, wann der Rechtsweg abgeschlossen sein wird.
Nach der Überweisung des Verfahrens an das Verwaltungsgericht ist im besten Fall damit zu rechnen, dass der Rechtsweg bis März 2009 abgeschlossen ist. Es kann aber auch rund ein Jahr länger dauern, bis ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt.
Auch im besten Falle ist es somit unmöglich, im Frühling 2009 mit den Sanierungsarbeiten zu beginnen, da mit der Ausführungsprojektierung und erneuten Ausschreibung der Bauarbeiten erst nach einem rechtskräftigem Entscheid begonnen werden darf. Das Tiefbauamt muss daher nun doch die im Januar vorgestellten Sicherheitsmassnahmen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit projektieren und im nächsten Jahr umsetzen.
Die Brückenfahrbahn wird 2009 im Bereich zwischen Heinrichstrasse und Brückenende bei der Rosengartenstrasse provisorisch verstärkt. Die Bauzeit ist auf 6 bis 8 Monate zu schätzen und erfordert Verkehrsprovisorien. Die Massnahmen müssen derart disponiert werden, dass die künftige Brückeninstandsetzung nicht verunmöglicht oder massiv verteuert wird. Die entsprechenden gebundenen Ausgaben für diese Massnahmen kann der Stadtrat in eigener Kompetenz beschliessen. Bei rund 20 exponierten Stützen in der Hardstrasse wird die Anprallsanierung auf Anfang 2009 vorgezogen. Auch diese Ausgaben kann der Stadtrat in eigener Kompetenz beschliessen.
Die Mehrkosten, die durch die neue Ausgangslage entstehen, dürften mehrere Millionen betragen, genauer beziffern lassen sie sich noch nicht. Mehrkosten fallen zum Beispiel durch die Teuerung an oder für die künftige Neuausschreibung der Sanierungsarbeiten.
Nicht absehbar sind zudem nicht nur die finanziellen, sondern auch die operativen Auswirkungen wegen der Neukoordinierung mit den Projekten Flankierende Massnahmen zur Westumfahrung, Polizei- und Justizzentrum sowie Tram Zürich-West. Beim Tram Zürich-West gibt es im schlimmsten Fall eine verspätete Inbetriebnahme oder einen mehrmonatigen Betriebsunterbruch.