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Konstituierung der Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich

Medienmitteilung

Pensionierung von Dr. Helmut Henkel, I. Vizepräsident der Vormundschaftsbehörde / Wahl von Rita Sulser, lic. iur., zur I. Vizepräsidentin / Eintritt von Felix Schmid als neues Mitglied der Vormundschaftsbehörde

10. April 2008

Am 30. April 2008 wird Dr. Helmut Henkel, I. Vizepräsident der Vormundschaftsbehörde in den Ruhestand treten. Am 1. Juni 1978 war Helmut Henkel als Waisenrat in die Vormundschaftsbehörde eingetreten. Seit 1. Mai 1986 versieht er das Amt des I. Vizepräsidenten und Geschäftsleiters. Er hat massgeblich dazu beigetragen, dass die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich sich heute als moderne Institution mit flexiblen und gut eingespielten Abläufen präsentiert, professionelle und fachkompetente Arbeit leistet und eine ausgezeichnete Betriebskultur pflegt. Dank seines fundierten Fachwissens und seiner reichen Erfahrung wurde Helmut Henkel auch als Mitglied in die eidgenössische Expertenkommission zur Revision des Erwachsenenschutzrechts, welches zurzeit in den eidgenössischen Räten behandelt wird, berufen. Mit dem Rücktritt von Helmut Henkel verliert die Vormundschaftsbehörde ein äusserst versiertes und engagiertes Behördemitglied.

Am 6. Februar 2008 hat der Gemeinderat der Stadt Zürich Felix Schmid als neues Mitglied der Vormundschaftsbehörde gewählt. Er wird sein Amt am 1. Mai 2008 antreten. Herr Schmid war während vielen Jahren in der Arbeitsintegration des Sozialdepartements der Stadt Zürich tätig, zuletzt als Abteilungsleiter der Qualifikationsbetriebe und stellvertretender Geschäftsbereichsleiter Arbeitsintegration bei den Sozialen Einrichtungen und Betrieben. Daneben ist Felix Schmid Mitglied der Geschäftsleitung der Kreisschulpflege Uto, aktuell in der Funktion des 1. Vizepräsidenten.

Unter dem Vorsitz von Stadträtin Monika Stocker hat sich die Vormundschaftsbehörde per 1. Mai 2008 für den Rest der Amtsdauer 2006 - 2010 wie folgt konstituiert:

  • Präsidentin: Monika Stocker, Stadträtin

Kammer I:
  • Abteilung 1: Rita Sulser, lic. iur., Waisenrätin, I. Vizepräsidentin
  • Abteilung 2: Monika Mahrer, Waisenrätin
  • Abteilung 3: Felix Schmid, Waisenrat
  • Abteilung 4: Werner Sieber, Waisenrat
Kammer II:
  • Abteilung 5: Erika Mägli, Waisenrätin
  • Abteilung 6: Walter Bühler, Waisenrat, II. Vizepräsident
  • Abteilung 7: Dr. Reto A. Surber, Waisenrat

Die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich ist eine von der übrigen Stadtverwaltung unabhängige, eigenständige Behörde mit 7 vollamtlichen Behördemitgliedern und der Vorsteherin des Sozialdepartements als Präsidentin. Die Vormundschaftsbehörde ist in 7 Abteilungen eingeteilt, die je durch eine Waisenrätin / einen Waisenrat geleitet werden. Daneben bestehen verschiedene Dienstleistungsabteilungen. Der Name Waisenrat stammt aus einer Zeit, als die Vormundschaftsbehörde hauptsächlich mit der Sorge für verwaiste Kinder in Verbindung gebracht wurde.

Die Hauptaufgabe der Vormundschaftsbehörde besteht darin, die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen zum Schutz von minderjährigen und erwachsenen Personen anzuordnen oder dem Bezirksrat zu beantragen. Die Vormundschaftsbehörde ernennt die Betreuer und Betreuerinnen (Beistand, Beirat, Vormund), umschreibt deren Aufgaben, überwacht und begleitet deren Amtsführung. Sie überprüft deren Berichte und Abrechnungen und genehmigt wichtige Rechtshandlungen und Geschäfte. In gewissen Fällen regelt die Vormundschaftsbehörde das Besuchsrecht zwischen Eltern und Kindern, die nicht zusammen leben, entscheidet über Begehren betreffend gemeinsame elterliche Sorge, genehmigt Unterhaltsverträge, behandelt Adoptionsgesuche usw. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sie auch zuständig zur Einweisung von minderjährigen und erwachsenen Personen in stationäre Einrichtungen.

Das Erwachsenenschutzrecht wird derzeit einer Gesamtrevision unterzogen. Es ist vorgesehen, die bisherigen Vormundschaften, Beiratschaften und Beistandschaften durch massgeschneiderte, auf die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtete Beistandschaften abzulösen. Neu sollen die Aufgaben der Vormundschaftsbehörden durch interdisziplinär zusammengesetzte professionelle Fachbehörden erfüllt werden. Diese Anforderungen an eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erfüllt die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich bereits heute.