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Aus ewz-Übertragungsnetz soll Übertragungsnetz AG werden

Medienmitteilung

Das Stromversorgungsgesetz verpflichtet die Elektrizitätsunternehmen, ihre Übertragungsnetze von den übrigen Bereichen zu trennen. Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament eine Vorlage für die Gründung einer Aktiengesellschaft, in welche das Übertragungsnetz des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) überführt wird. Die Gesellschaft wird über kein eigenes Personal verfügen und daher die anfallenden Arbeiten durch das ewz ausführen lassen.

16. April 2008

Gesetz verlangt Entflechtung
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, das Übertragungsnetz des ewz in eine Aktiengesellschaft zu überführen. Damit leistet er dem eidgenössischen Stromversorgungsgesetz Folge, das anfangs 2008 in Kraft getreten ist. Nach diesem Gesetz müssen die Elektrizitätsunternehmen die Bereiche des Übertragungsnetzes spätestens auf den 1. Januar 2009 in eine selbständige Gesellschaft ausgliedern. Als zweiten Schritt verlangt das Gesetz, das Übertragungsnetz bis 2013 in die nationale Netzgesellschaft einzubringen, an der das ewz im Gegenzug Aktien und allenfalls weitere Rechte erhält.

Freileitungen als Kernelemente
Zum ewz-Übertragungsnetz gehören als wichtigste Elemente die Freileitungen zwischen den ewz-Kraftwerken im Kanton Graubünden und den Unterwerken rund um die Stadt Zürich, dann aber auch die Beteiligungen an den Freileitungen der Partnerwerke im Tessin und Grimselgebiet sowie das Unterwerk Benken als bedeutender Knoten im ewz-Übertragungs­netz. Die Übertragungsnetz AG, deren Alleinaktionärin die Stadt Zürich sein wird, muss das Übertragungsnetz instand halten und stetig erneuern. Da die Gesellschaft über kein eigenes Personal verfügt, betraut sie das ewz mit diesen Aufgaben und richtet dafür eine marktübliche Entschädigung aus. Die Anlagen gehen mit einem Wert von rund 290 Millionen Franken in die Bücher der Aktiengesellschaft ein.

Überführung in nationale Netzgesellschaft in Stadtratskompetenz
Für die spätere Überführung des ewz-Übertragungsnetzes in das schweizerische Netz ist das Vorgehen noch nicht festgelegt. Es ist aber davon auszugehen, dass die Stadt Zürich in diesem Verfahren kaum einen Handlungsspielraum haben wird. Daher soll der Stadtrat vom Gemeinderat die Kompetenz erhalten, diese auf anfangs 2013 vorgeschriebene Überführung zu vollziehen.

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