Flankierende Massnahmen in Wiedikon, Aussersihl und Albisrieden
Medienmitteilung
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, für die Neugestaltung und Anpassung der Seebahn- und Weststrasse sowie der weiteren im Projektperimeter der flankierenden Massnahmen zur Westumfahrung Zürich liegenden Strassen einen Objektkredit von 2,077 Millionen Franken zu bewilligen. Für die Realisierung von flankierenden Massnahmen (Projekt Seebahnstrasse / Weststrasse) sowie für die Erneuerung der Werkleitungen, des Strassenoberbaus, der Fahrleitungen und der Grünflächen im Projektperimeter hat der Stadtrat gebundene Ausgaben von 59,1165 Millionen Franken bewilligt.
16. April 2008
Mit der Eröffnung des Uetlibergtunnels als Teil der Westumfahrung Zürich im Frühjahr 2009 soll die Stadt Zürich als Durchgangsachse vom Personen- und Lastwagenverkehr entlastet werden. Um diesen Effekt langfristig zu sichern, braucht es zusätzlich zur Westumfahrung flankierende Massnahmen, also Begleitmassnahmen.
Es sind dies folgende neue Verkehrsregime:
Die flankierenden Massnahmen wirken, sobald die Westumfahrung eröffnet ist, denn gleichzeitig mit dieser Eröffnung werden die Weststrasse und die Seebahnstrasse von zwei auf eine Fahrspur reduziert. Nachdem die Seebahnstrasse so umgebaut worden ist, dass sie für den Verkehr in beiden Richtungen zu Verfügung steht, kann die Weststrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Dies wird voraussichtlich im Sommer/Herbst 2010 der Fall sein. 2012 sind alle flankierenden Massnahmen fertig umgesetzt.
Die Kosten für den Bau der flankierenden Massnahmen übernimmt der Bund zu 60 Prozent. Die verbleibenden 40 Prozent teilen sich der Kanton mit 24 Prozent und die Stadt Zürich mit 16 Prozent. Gleichzeitig werden für rund 37 Millionen Franken Werkleitungen erneuert sowie weitere Bauarbeiten im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen ausgeführt.
Die neuen Verkehrsregime machen auch Aufwertungsmassnahmen in Quartieren möglich, die aus verkehrlicher Sicht nicht erforderlich sind, sinnvollerweise aber zusammen mit den flankierenden Massnahmen ausgeführt werden. Angepasst an die aktuelle Preisbasis per 1. April 2007 beträgt dieser Objektkredit 2 077 839 Franken. Er fällt demnach in die Zuständigkeit des Gemeinderates.
Es sind dies folgende neue Verkehrsregime:
- Die Seebahnstrasse und Schimmelstrasse werden künftig in beiden Richtungen befahren. Sie sind nicht mehr Durchgangsachsen, sondern innerstädtische Hauptverbindungen, über die sich der Verkehr in die Quartiere verteilt. Die Bündelung des Verkehrs auf der Seebahnstrasse führt zu einer entscheidenden Entlastung der Quartiere.
- Die Weststrasse, Sihlfeldstrasse und Bullingerstrasse werden zu beruhigten Quartierstrassen mit Tempo 30 km/h wie auf den umliegenden Strassen.
- Die Birmensdorferstrasse wird auf zwei Autofahrspuren reduziert. Radfahrende erhalten auf der ganzen Länge zwischen Triemli und Waldegg eine eigene Spur, der öffentliche Verkehr teilweise.
Die flankierenden Massnahmen wirken, sobald die Westumfahrung eröffnet ist, denn gleichzeitig mit dieser Eröffnung werden die Weststrasse und die Seebahnstrasse von zwei auf eine Fahrspur reduziert. Nachdem die Seebahnstrasse so umgebaut worden ist, dass sie für den Verkehr in beiden Richtungen zu Verfügung steht, kann die Weststrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Dies wird voraussichtlich im Sommer/Herbst 2010 der Fall sein. 2012 sind alle flankierenden Massnahmen fertig umgesetzt.
Die Kosten für den Bau der flankierenden Massnahmen übernimmt der Bund zu 60 Prozent. Die verbleibenden 40 Prozent teilen sich der Kanton mit 24 Prozent und die Stadt Zürich mit 16 Prozent. Gleichzeitig werden für rund 37 Millionen Franken Werkleitungen erneuert sowie weitere Bauarbeiten im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen ausgeführt.
Die neuen Verkehrsregime machen auch Aufwertungsmassnahmen in Quartieren möglich, die aus verkehrlicher Sicht nicht erforderlich sind, sinnvollerweise aber zusammen mit den flankierenden Massnahmen ausgeführt werden. Angepasst an die aktuelle Preisbasis per 1. April 2007 beträgt dieser Objektkredit 2 077 839 Franken. Er fällt demnach in die Zuständigkeit des Gemeinderates.