Unseriöser Entscheid des Statthalters gegen das Verkehrskonzept der Stadt Zürich
Medienmitteilung
Das Statthalteramt hat den Rekurs von 18 Personen gegen das Verkehrskonzept EURO 08 der Stadt Zürich gutgeheissen. Der Stadtrat erachtet den Entscheid als sachlich unseriös und inkompetent. Zum Ausdruck kommt insbesondere die mangelnde Sachkompetenz in Verkehrsfragen, die nun das Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst reibungslosen Regelung des Verkehrs für sämtliche Verkehrsteilnehmenden während der EURO 08 gefährdet.
9. Mai 2008
Am 6. Dezember 2007 verfügte die Vorsteherin des Polizeidepartements der Stadt Zürich im Hinblick auf die EURO 08 für die Kreise 1, 2, 7 und 8 diverse temporäre Verkehrsanordnungen. Gegen diese publizierte Verfügung erhoben 18 Personen am 11. Januar 2008 Einsprache beim Stadtrat, der diese mit Beschluss vom 5. März abwies. Die 18 Personen rekurrierten daraufhin an das Statthalteramt, das den Entscheid des Stadtrates am 8. Mai 2008 aufhob.
Der Stadtrat hat den Entscheid zur Kenntnis genommen. Zwar musste - wie in jedem Rechtsmittelverfahren - mit einem negativen Entscheid gerechnet werden. Nach einer ersten Durchsicht ist der Stadtrat über den Inhalt des Entscheides aber nicht nur enttäuscht, sondern empört. Hierzu das Folgende:
1. Es ist festzuhalten, dass der Rekurs in den «juristischen» Punkten abgelehnt und die Stadt Zürich Recht bekommen hat. Die Verkehrsanordnung liegt in der Kompetenz der Stadt. Das Vorgehen der Stadt war korrekt und für die Verkehrmassnahmen besteht eine zureichende gesetzliche Grundlage. Die Medienmitteilung des Gewerbeverein Seefeld und des Vizepräsidenten des Gewerbevereins Seefeld, Andreas Honegger, vom 8. Mai 2008 ist in diesem Punkt klar falsch.
2. Das Statthalteramt widerspricht jedoch der Stadt was die Notwendigkeit und die Verhältnissmässigkeit der Verkehrsanordnung betrifft und gibt in diesen Punkten den Rekurrenten Recht. Die Ausführungen des Statthalters zeugen indessen von einer mangelnden Sachkompetenz in Verkehrsfragen und erscheinen auch ansonsten bedenklich:
3. Die Stadt Zürich wird an der Verkehrsanordnung festhalten und alle juristischen Mittel ausschöpfen. In einem ersten Schritt beantragt die Stadt den Erlass einer vorsorglichen Massnahme.
Die Stadt Zürich ist überzeugt, dass die Verkehrsanordnung das beste Mittel ist, um den Verkehr in der Stadt Zürich während der EURO zu regeln und die Sicherheit an der EURO 2008 gewährleisten zu können. Nötigenfalls wird die Stadt Zürich während der EURO Tagesverordnungen für den Verkehr erlassen. Diese liegen in der Entscheidungskompetenz der Polizeivorsteherin
Der Stadtrat hat den Entscheid zur Kenntnis genommen. Zwar musste - wie in jedem Rechtsmittelverfahren - mit einem negativen Entscheid gerechnet werden. Nach einer ersten Durchsicht ist der Stadtrat über den Inhalt des Entscheides aber nicht nur enttäuscht, sondern empört. Hierzu das Folgende:
1. Es ist festzuhalten, dass der Rekurs in den «juristischen» Punkten abgelehnt und die Stadt Zürich Recht bekommen hat. Die Verkehrsanordnung liegt in der Kompetenz der Stadt. Das Vorgehen der Stadt war korrekt und für die Verkehrmassnahmen besteht eine zureichende gesetzliche Grundlage. Die Medienmitteilung des Gewerbeverein Seefeld und des Vizepräsidenten des Gewerbevereins Seefeld, Andreas Honegger, vom 8. Mai 2008 ist in diesem Punkt klar falsch.
2. Das Statthalteramt widerspricht jedoch der Stadt was die Notwendigkeit und die Verhältnissmässigkeit der Verkehrsanordnung betrifft und gibt in diesen Punkten den Rekurrenten Recht. Die Ausführungen des Statthalters zeugen indessen von einer mangelnden Sachkompetenz in Verkehrsfragen und erscheinen auch ansonsten bedenklich:
- Der Entscheid zeichnet sich durch eine Vielzahl von Allgemeinplätzen aus, wenn etwa davon die Rede ist, dass die Notwendigkeit der strittigen Verkehrsanordnungen «zweifelhaft» sei oder die vorgebrachten Zahlen an erwarteten Besuchern «sehr spekulativ» und «kaum realistisch» seien.
- Äusserst bedenklich erscheint auch, wenn der Statthalter auf einen Bericht der Sonntagszeitung abstellt und es als «belegt» ansieht, dass hierzulande das Publikumsinteresse weit weniger gross sein wird als in Portugal und Deutschland.
- Die Behauptung, dass die in zwei Ländern durchgeführte EURO nicht mit der Weltmeisterschaft in Deutschland oder der Europameisterschaft in Portugal verglichen werden könne, ist mathematisch unsinnig. Bloss weil die EURO 08 in zwei Ländern ausgetragen wird - die flächenmässig bei weitem nicht an Deutschland herankommen - kann nicht von weniger Besucherinnen und Besuchern ausgegangen werden, zumal die Grösse des Austragungslandes für die internationalen Gäste irrelevant und die Bevölkerungszahl der Agglomeration entscheidend ist.
- Ebenso unsinnig ist der Vergleich mit anderen schweizerischen Host Cities. Der Statthalter lässt die speziellen Verhältnisse in und um die Stadt Zürich wie Einwohnerzahl, Einzugsgebiet, Verkehrsgeometrie, die Nähe zum Flughafen Zürich und eine grosse Zahl internationaler Gäste ausser Acht.
- Gemäss konstanter Praxis hat sich die Rekursbehörde bei ihrer Beurteilung Zurückhaltung aufzuerlegen, wenn örtliche Verhältnisse zu berücksichtigensind. Diese Zurückhaltung lässt der Statthalterentscheid vermissen. Damit dürfte er auch die Gemeindeautonomie verletzt haben.
- Das Verkehrskonzept bietet der Bevölkerung Rechssicherheit, indem sie weiss, was während der EURO 08 gilt. Diese Sicherheit hat der Statthalter den betroffenen Verkehrsteilnehmenden nun genommen.
- Die Ausführungen des Statthalters gipfeln in der Aussage, dass der Verkehr mit ad hoc nötig erscheinenden Massnahmen (Sperrungen, Umleitungen) geregelt werden könne. Diese eigene subjektive Einschätzung an die Stelle von derjenigen zahlreicher Verkehrsexperten zu stellen, zeugt von einer masslosen Selbstüberschätzung.
- Unbefriedigend ist auch, dass der Statthalter für seinen wässrigen Entscheid einen ganzen Monat Zeit brauchte.
- Eigenartig berührt, dass vor wenigen Tagen der Bezirksrat- der nota bene von Statthalter Graf präsidiert wird - die Aufsichtsbeschwerde in gleicher Sache vollumfänglich abgewiesen und dem Stadtrat in allen Punkten Recht gegeben hat.
3. Die Stadt Zürich wird an der Verkehrsanordnung festhalten und alle juristischen Mittel ausschöpfen. In einem ersten Schritt beantragt die Stadt den Erlass einer vorsorglichen Massnahme.
Die Stadt Zürich ist überzeugt, dass die Verkehrsanordnung das beste Mittel ist, um den Verkehr in der Stadt Zürich während der EURO zu regeln und die Sicherheit an der EURO 2008 gewährleisten zu können. Nötigenfalls wird die Stadt Zürich während der EURO Tagesverordnungen für den Verkehr erlassen. Diese liegen in der Entscheidungskompetenz der Polizeivorsteherin