Verkehrskonzept EURO 08 - Stadtrat erhebt Beschwerde beim Verwaltungsgericht
Medienmitteilung
14. Mai 2008
Der Stadtrat ist überzeugt, dass die auf dem Verkehrskonzept EURO 08 basierenden Verkehrsanordnungen das beste Mittel sind, um den Verkehr in der Stadt Zürich während der EURO zu regeln und die Sicherheit der Bevölkerung sowie der zahlreichen Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat er heute gegen den Entscheid des Statthalters des Bezirks Zürich Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Dieser hatte am 8. Mai 2008 den Rekurs von 18 Personen gegen das Verkehrskonzept EURO 08 der Stadt Zürich gutgeheissen und die am 6. Dezember 2007 von der Vorsteherin des Polizeidepartements verfügten temporären Verkehrsanordnungen aufgehoben.
Für den Fall, dass das Verwaltungsgericht nicht rechtzeitig vor Beginn der Euro 08 am 6. Juni 2008 in der Sache entscheiden kann, beantragt der Stadtrat aus Sicherheitsgründen im Sinne einer vorsorglichen Massnahme die gerichtliche Anordnung des Verkehrskonzepts zur Durchführung der EURO 08. Dieser Antrag wurde nötig, nachdem der Statthalter allfälligen Beschwerden gegen seinen Entscheid die aufschiebende Wirkung entzogen hat.
Für den Fall, dass das Verwaltungsgericht nicht rechtzeitig vor Beginn der Euro 08 am 6. Juni 2008 in der Sache entscheiden kann, beantragt der Stadtrat aus Sicherheitsgründen im Sinne einer vorsorglichen Massnahme die gerichtliche Anordnung des Verkehrskonzepts zur Durchführung der EURO 08. Dieser Antrag wurde nötig, nachdem der Statthalter allfälligen Beschwerden gegen seinen Entscheid die aufschiebende Wirkung entzogen hat.